Teilweise Erwerbsminderungsrente
Mindestens drei, höchstens sechs Stunden
Eine teilweise EU-Rente kann Personen bewilligt werden, die aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt mindestens drei und höchstens sechs Stunden am Tag zur Verfügung stehen können. Grundlage zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist ein übliches Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Höhe der Rente wird von dem Rentenversicherer errechnet. Sie beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich kann eine gewisse Summe noch hinzuverdient werden. Dieser Betrag wird ebenfalls vom Rentenversicherer bestimmt.
Bei der Antragstellung auf Rentenleistung prüft der Rentenversicherungsträger, ob eine Rehabilitationsmaßnahme in Betracht kommt. Ist das nicht der Fall, wird zunächst eine befristete Rente bewilligt. Nach Ablauf der Befristung kann ein Folgeantrag auf Verlängerung gestellt werden.
Weiterhin wird die Arbeitsmarktlage beim Antragsverfahren beachtet. Ist der Antragsteller bei seiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit arbeitslos, gilt der Teilarbeitsmarkt als "verschlossen" und der Antragsteller kann u.U. eine volle Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) erhalten.




