Volle Erwerbsminderungsrente
Weniger als drei Stunden pro Tag
Eine volle EU-Rente kann Personen bewilligt werden, die aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden am Tag zur Verfügung stehen können. Grundlage zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist auch hier ein übliches Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Rente wird gewährt, wenn sowohl die Anspruchsvoraussetzungen (Anwartschaftszeiten etc.) erfüllt sind als auch die Begutachtung des Rentenversicherers eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit des Antragstellers ergeben hat.
Die volle EU-Rente wird in der Regel befristet gewährt. Dann wird der Leistungsanspruch erneut geprüft und die Rentenzahlung ggf. verlängert. Sie ist höher als die teilweise Erwerbsminderungsrente und dient dazu, den Lebensunterhalt des Versicherten in vollem Umfang zu decken. Zusätzlich darf ein pauschales Einkommen von derzeit 400 Euro dazu verdient werden.




