Mitten im Leben
Berufstätig trotz Rheuma
Viele Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen unterdrücken tapfer ihre Schmerzen und versuchen, am Arbeitplatz fit und belastbar zu erscheinen. Das mag anfangs gelingen, langfristig dagegen nicht. Wird dagegen von Beginn an offen mit der Krankheit umgegangen, können frühzeitig die Weichen für einen Verbleib am Arbeitsplatz gestellt werden.
Es ist vollkommen verständlich, dass Rheumakranke es oftmals vorziehen, am Arbeitsplatz nicht über ihre Krankheit und die damit verbundenen Beschwerde zu sprechen. Zeigen doch Kollegen und Vorgesetzten oft wenig Verständnis, wenn um Hilfe gebeten wird oder es zu Ausfallzeiten kommt. Auch vermeintlich betriebsbedingte Kündigungen fördern nicht gerade den offenen Umgang mit der Krankheit. Die derzeitige wirtschaftliche Krise verschärft dieses Verhalten nicht unerheblich. Die Geheimhaltung hat jedoch nicht selten ihren Preis: Durch Fehl- oder Überbelastung kann sie zur Verschlechterung beitragen. Daher raten Betriebsärzte zu einer offensiven Strategie und weisen darauf hin, dass sich Betroffene an den Betriebsarzt wenden können und dieser zu Verschwiegenheit verpflichtet ist. Gibt es, beispielsweise in kleineren Unternehmen, keinen Betriebsarzt, kann man sich auch an den Verband der Betriebs- und Werkärzte e.V. wenden.
Betriebsarzt einbeziehen
Betriebsärzte sind dazu da, Möglichkeiten der Anpassung des Arbeitsplatzes gemeinsam mit allen Beteiligten auszuloten und gegebenenfalls auch Umschulungsmaßnahmen vorzuschlagen. Im ersten Schritt wird das Leistungsbild abgeklärt. Anschließend wir der Bedarf an weiteren erforderlichen Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen erhoben und gegebenenfalls Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufgenommen. Denn gemäß dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ soll so lange wie möglich die Arbeitsfähigkeit erhalten werden. In aller Regel ist die Gesetzliche Rentenversicherung für die Finanzierung der Reha-Maßnahmen zuständig, gelegentlich die Krankenversicherung bzw. das Arbeitsamt. Schritt drei ist dann, durch behindertengerechte Tätigkeiten und angepasste Arbeitszeiten Betroffenen die Möglichkeit zu erhalten, den Arbeitsalltag zu meistern und ihr Leistungsniveau zu halten. Dies ist wichtig. Denn wie für andere Menschen auch, gilt für Rheumapatienten, dass die Arbeit nicht nur dem Lebensunterhalt dient, sondern soziale Kontakte eröffnet und die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung bietet.
Inspirierendes Beispiel: Umschulung plus Arbeitsplatzanpassung
Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung aufgrund zunehmender Einschränkungen müssen heute nicht mehr sein. Denn neben einer konsequenten, an der Krankheitsaktivität orientierten, Behandlung gibt es für die Menschen mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen eine Reihe von Möglichkeiten, ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Manchmal können schon kleine Veränderungen am Arbeitsplatz oder den Arbeitszeiten viel bewirken. Manchmal ist eine Umschulung erforderlich.
Anlaufstelle Integrationsamt
Hilfe erhält allerdings nur, wer sie in Anspruch nimmt. Und daran hapert es häufig. Viele Betroffene haben nicht die Energie, die entsprechenden Stellen aufzusuchen, die bürokratischen Hürden sind für sie zu hoch, nicht nur bei den Leistungen zur beruflichen Rehabilitation, sondern auch beim Integrationsamt. Letztere unterstützen die Eingliederung schwerbehinderter Personen am Arbeitsplatz. Die beratenden (Informationsmaterial und kostenlose, individuelle Beratung zu Fragen von Schwerbehinderung und Arbeitsplatz) und finanziellen Leistungen (z. B. Kosten der behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Zuschüsse zum Gehalt des Arbeitnehmers) können sowohl vom Patienten, als auch dem Arbeitgebern in Anspruch genommen werden. Auch bei schwerwiegenden Konflikten versteht sich das Integrationsamt als Partner und sucht im Streitfall mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber nach Lösungen. Nicht zuletzt prüft das Integrationsamt, ob die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen rechtens ist. Unabhängig vom Kündigungsgrund muss das Integrationsamt seine Zustimmung geben (§ 85 Sozialgesetzbuch IX), was eine gewisse Sicherheit gibt.
Arbeitsunfähigkeit bei rheumatoider Arthritis im Überblick:
In Deutschland:
- sind fast 80% im ersten Krankheitsjahr mindestens einmal arbeitsunfähig, die mittlere monatliche Zahl der Tage mit Arbeitsunfähigkeit (AU) betrug bei Männern elf Tage, bei Frauen acht Tage und liegt damit etwas doppelt so hoch wie in der Normalbevölkerung
- sind fast die Hälfte der knapp 4500 unter 65-jährigen Patienten mit rheumatoider Arthritis erwerbstätig, davon ein Drittel mit AU-Tagen, im Mittel fast 54 Tagen pro Jahr
- liegt die Rate der Patienten mit Erwerbsminderungsverrentung wegen früher Rheumatoider Arthritis (< 1 Jahr) nach einem Jahr bei 5%, nach zwei Jahren bei 15%, nach drei Jahren bei 20% und nach 6,5 Jahren knapp 30%. steigt der Anteil der Patienten mit Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit von der Funktionseinschränkung.




