Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Nach dem Pflegegesetz gilt eine Person als pflegebedürftig, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in den Bereichen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist. Zum 01.01.2010 wurden die Pflegegeldsätze angehoben, welche Änderungen es gibt, lesen Sie hier. mehr