
Photo- oder Lichttherapie
Behandlung mit ultravioletter Strahlung
Neben Medikamenten zur äußerlichen und innerlichen Behandlung wird auch ultraviolette (UV-)Strahlung zur Therapie der Psoriasis eingesetzt. Die Bestrahlung wirkt hemmend auf die fehlgeleiteten Immunvorgänge in der Haut und kann mit den meisten Medikamenten zur Behandlung der Schuppenflechte kombiniert werden.
Neben Medikamenten zur äußerlichen und innerlichen Behandlung wird auch ultraviolette (UV-)Strahlung zur Therapie der Psoriasis eingesetzt. Schon im Altertum war die heilende Wirkung der Sonne auf verschiedene Hautkrankheiten bekannt. Auch heutzutage wird die UV-Strahlung der Sonne im Rahmen von Kuren noch genutzt, aber auch die gezielte Bestrahlung mittels künstlicher Strahlenquellen hat einen hohen Stellenwert in der Psoriasistherapie.
UV-Strahlung ist Lichtstrahlung, die zu energiereich ist, um vom menschlichen Auge noch als sichtbares Licht wahrgenommen zu werden. Aufgrund der relativ hohen Strahlungsenergie kann die ultraviolette Strahlung biologische Vorgänge innerhalb der Haut beeinflussen. Sie wirkt dabei auf verschiedenen Ebenen modulierend auf das Immunsystem und in Folge dessen auch auf das gesteigerte Zellwachstum bei der Schuppenflechte.
Kombination der Lichttherapie mit Medikamenten möglich
Die Fototherapie kann mit den meisten Medikamenten zur Behandlung der Psoriasis kombiniert werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Medikamente wie Kortison oder Methotrexat die Lichtempfindlichkeit der Haut deutlich erhöhen können. Darüber hinaus sensibilisieren auch Medikamenten wie Schmerzmittel, Antidepressiva oder Bluthochdruckmedikamente die Haut zusätzlich gegenüber Licht. Daher hilft eine Mitteilung über alle derzeit eingenommenen Medikamente dem Arzt, die für den Patienten am besten verträgliche Strahlendosis zu finden.
UV-A- und UV-B-Strahlung
Auch ist UV-Strahlung nicht gleich UV-Strahlung. Anhand der Wellenlänge unterscheidet man beispielsweise zwischen Breitband oder selektiver UV-A- und UV-B-Strahlung. Alle Formen können in der Therapie der Schuppenflechte eingesetzt werden. Welche Art der Fototherapie hilfreich sein kann und welche Bestrahlungsdosis bei minimaler Hautreizung empfohlen wird, muss sorgfältig und individuell nach Erkrankungsbild und Hauttyp festgelegt werden. Nur dann können Hautschäden und die Gefahr bösartiger Hautveränderungen minimiert werden. Zudem kann eine zu intensive Bestrahlung die Haut reizen und neue Herde im Sinne des Köbner-Phänomens hervorrufen.
Strahlendosis
Üblicherweise wird deshalb vor Beginn der Behandlung die so genannte "Minimale Erythem-Dosis" (MED) bestimmt. Die MED ist die Strahlendosis, ab der eine gerade noch sichtbare Hautrötung entsteht. Etwa 70 % des ermittelten Wertes entsprechen schließlich der ersten Behandlungsdosis. In Folge wird dann meist drei- bis fünfmal die Woche bestrahlt. Die Dosis wird nach und nach individuell abgestimmt gesteigert, da die Wirkung mit zunehmender Behandlungsdauer durch die Verdickung der Haut und die Bräunung sonst nachlassen würde. Am Ende der Behandlung werden deshalb schließlich etwa 15-20fach höhere UV-Dosen als zu Beginn der Behandlung erreicht.
Fototherapie und Fotochemotherapie sind zwei sehr wirkungsvolle Behandlungsmethoden. Meist wird mit etwa 20 Behandlungen eine deutliche Verbesserung des Hautbefundes erreicht.
Was es bei der Lichttherapie zu beachten gibt
Hauptrisiken der Behandlung sind neben eher akuten Reaktionen wie sonnenbrandähnlichen Erythemen, Bindehautreizung und -entzündung (Lichtschutz!) vor allem die Langzeitfolgen einer gesteigerten Bestrahlung. Diese reichen von Pigmentstörungen über eine vorzeitige Hautalterung, die mögliche Entwicklung von Präkanzerosen und Hautkrebs. Aus diesen Gründen sollte, laut Empfehlung vieler internationaler Hautärzte, die Anzahl der Behandlungen 150-200 pro Menschenleben nicht übersteigen. In folgenden Fällen sollte nicht bestrahlt werden:
Gendefekte mit einer erhöhten Lichtempfindlichkeit oder einem erhöhten Hautkrebsrisiko (u.a. Xeroderma pigmentosum, Cockayne-Syndrom, Bloom-Syndrom)
Besondere Vorsichtsmaßnahmen wie zurückhaltenden Einsatz, engmaschige Kontrollen und der Situation angepasste Behandlungsschemata sind erforderlich bei:
- Atypischen, (dysplastischen) Nävuszellnävi
- Malignen Hauttumoren in der Vorgeschichte
- Erhöhter Lichtempfindlichkeit
- Epilepsie
- Unvermeidbarer Einnahme von photosensibilisierenden Medikamenten
- Vorbehandlung mit Arsen oder Röntgenstrahlen
- Kombination mit systemischen Immunsuppressiva, insbesondere Ciclosporin
Patienten mit einer Einschränkung der Hörfähigkeit bedürfen ebenfalls einer engen Überwachung, da sie Alarmsignale der Geräte unter Umständen überhören.
Lichttherapie bei Kindern, in der Schwangerschaft und Stillzeit
Laut den Richtlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft ist eine Phototherapie bei Kindern grundsätzlich in jedem Lebensalter möglich, wenn das Kind mit den Therapeuten zusammen arbeiten kann. Aufgrund des jungen Lebensalters erfolgt die Dosierung in diesen Fällen besonders vorsichtig. Niedrige Gesamtstrahlungsdosen werden angestrebt.
In Schwangerschaft und Stillzeit kann eine Fototherapie nach sorgfältiger Nutzen-Risiko Abwägung in Ausnahmefällen durchgeführt werden.






