Vorsorgeuntersuchungen

Welche Angebote für Männer gibt es?

Viele Krankheiten, auch viele Krebsarten, können geheilt oder lange Zeit aufgehalten werden, wenn man sie bereits in einem frühen Stadium feststellt. Krankenkassen bieten ein umfangreiches Früherkennungsprogramm.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten ein umfangreiches Programm an Vorsorge- und Früherkennungsunter- suchungen an. Für Männer handelt es sich um folgende:

Allgemeiner Gesundheits-Check ab 35 (Check-up 35+)

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Er dient vor allem der Früherkennung von Herzkreislauferkrankungen wie Bluthochdruck und Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz), Nierenerkrankungen und Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und Fettstoffwechselstörungen. Werden diese Krankheiten frühzeitig diagnostiziert und behandelt, lassen sich gefährliche Folgeschäden verhindern.

Ab welchem Alter
Krankheiten
Art der Untersuchung
35
Allgemeiner Gesundheitszustand, insbesondere Herzkreislauf-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen
Alle zwei Jahre allgemeiner Gesundheits-Check (Check-up 35+)
35
Hautkrebs
Alle zwei Jahre Hautuntersuchung
45
Prostatakrebs und Krebs der äußeren Geschlechtsorgane
Jährliche Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane und Tastuntersuchung der Prostata
50
Enddarmkrebs
Jährliche Tastuntersuchung des Enddarms
50
Dickdarmkrebs
Jährliche Stuhluntersuchung auf Blut
55
Dickdarmkrebs
Darmspiegelung mit Wiederholung nach zehn Jahren
oder
alle zwei Jahre Stuhluntersuchung auf Blut


Der Check-up 35+ kann von Allgemeinmedizinern, Praktischen Ärzte und Internisten durchgeführt werden. Er umfasst neben einer ausführlichen Erhebung der eigenen und familiären Krankengeschichte folgende Untersuchungen:

  • körperliche Untersuchung mit gründlicher Überprüfung von Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorganen
  • Blutdruckmessung
  • Blutuntersuchung (Blutzucker, Bluttfette)
  • Urinuntersuchung

Wenn alle Ergebnisse vorliegen, informiert der Arzt seinen Patienten darüber. Außerdem berät er ihn ausführlich über sein individuelles Risiko für bestimmte Erkrankungen. Bei verdächtigen Befunden werden weitere Untersuchungen oder eine Behandlung eingeleitet.

Früherkennung von Hautkrebs ab 35

Vom 35. Lebensjahr an können sich gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre von einem Hautarzt oder einem entsprechend geschulten Allgemeinmediziner, Internisten oder Praktischen Arzt auf verdächtige Hautbereiche untersuchen lassen. Dabei wird die Haut am gesamten Körper einschließlich des Kopfes kontrolliert. Ziel ist es, hellen oder schwarzen Hautkrebs frühzeitig zu erkennen.

Insbesondere schwarzer Hautkrebs, das so genannte maligne Melanom, neigt dazu, zu einem frühen Zeitpunkt Absiedelungen (Metastasen) in anderen Organen zu bilden, und kann dann nur noch schwer behandelt werden. Die Häufigkeit von sowohl schwarzem als auch hellem Hautkrebs nimmt seit einigen Jahrzehnten zu.

Früherkennung von Prostatakrebs ab 45

Ab dem 45. Lebensjahr können Männer einmal im Jahr eine Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs und Krebs der äußeren Genitalien beim Facharzt für Urologie durchführen lassen. Dabei werden neben einer gründlichen Erfassung eventueller Beschwerden die äußeren Genitalien (Hoden, Penis) inspiziert, die Prostata vom Enddarm aus auf Verhärtungen abgetastet und die Lymphknoten in der Leiste auf Vergrößerungen oder Schmerzhaftigkeit untersucht.

Eine weitere Untersuchung, die Aufschluss über krankhafte Prozesse in der Prostata wie Prostatakrebs geben kann, ist die Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA-Test). Diese Untersuchung gehört derzeit nicht zum Früherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenkassen. Vor allem Männern, die zu so genannten Risikogruppen gehören, z.B. aufgrund der Prostatakrebserkrankung eines nahen Verwandten, wird der Test jedoch empfohlen.

Sie müssen ihn dann allerdings aus eigener Tasche finanzieren. Der PSA-Test ist für Prostatakrebs nicht spezifisch, d.h. auch bei anderen Erkrankungen der Prostata, z.B. der gutartigen Prostatavergrößerung oder Entzündungen, kann der PSA-Wert im Blut erhöht sein. Umgekehrt lässt sich selbst bei normalen PSA-Werten Prostatakrebs nicht 100-prozentig ausschließen.

Früherkennung von End- und Dickdarmkrebs ab 50

Ab dem 50. Lebensjahr wird gesetzlich Krankenversicherten eine jährliche Früherkennungsuntersuchung für End- und Dickdarmkrebs beim Facharzt für Gastroenterologie empfohlen. Der Arzt tastet dabei vom Anus aus die unteren Abschnitte des Darms auf Verhärtungen oder ähnliche Veränderungen ab und untersucht den Stuhl auf nicht sichtbares Blut.

Vom 55. Lebensjahr an haben die Versicherten die Wahl zwischen zwei Angeboten. Sie können eine Darmspiegelung (Koloskopie) durchführen lassen, bei der der gesamte Dickdarm vom Anus aus mithilfe eines Spiegels begutachtet wird. Verdächtige Bereiche, z.B. gutartige Schleimhautpolypen, aus denen sich später Krebs entwickeln kann, werden bei dieser Untersuchung sofort entfernt.

Die Darmspiegelung ist somit nicht nur eine Früherkennungs-, sondern eine echte Vorsorgeuntersuchung. Nach zehn Jahren, so die Empfehlung, sollte sie wiederholt werden. Alternativ können die Versicherten alle zwei Jahre eine Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.

Teilnahme und Beratungspflicht

Die Teilnahme an allen Vorsorgeangeboten der gesetzlichen Krankenkassen ist freiwillig. Allerdings besteht für einen Teil der Versicherten eine Beratungspflicht: Gesetzlich versicherte Männer, die nach dem 31. März 1962 geboren wurden, müssen sich beim Erreichen des Anspruchsalters jeweils einmal über die Vorteile und Konsequenzen der Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs und Hautkrebs aufklären lassen.

Die Aufklärung erfolgt durch einen Arzt, der auch dazu berechtigt ist, die jeweilige Untersuchung durchzuführen. Das Aufklärungsgespräch sollte jeweils zeitnah nach Erreichen des Anspruchsalters erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren. Als Nachweis erhalten die Versicherten einen Präventionspass. Wer die Beratung verpasst oder den Nachweis darüber nicht erbringen kann, muss im Falle einer Krebserkrankung zwei statt sonst einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zu den anfallenden Krankheitskosten zuzahlen.

Männer, die vor dem 1. April 1962 geboren wurden, sind von dieser Beratungspflicht und den damit verbundenen Regelungen bei Nichteinhaltung ausgenommen.


Quelle: Nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der Deutschen Krebsgesellschaft sowie dem Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg, März 2009
Autor: Kathrin Sommer
Stand: Nov 23, 2009


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