Finanzielle Fragen
Finanzielle Belastungen bei Tumorerkrankungen oft hoch
Eine Tumorerkrankung kann längerfristig eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Hier muss sich niemand schämen, Hilfe in Anspruch zu nehmen - sei es durch Befreiung von Zuzahlungen seitens der Krankenkasse, sei es auch durch die Beantragung von Sozialhilfe. Auskünfte geben Sozialarbeiter, Kassen sowie das Sozialamt.
Arbeitnehmer erhalten während der Rehabilitation für mindestens sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nicht abhängig Beschäftigte können, sofern ihnen ein finanzieller Ausfall entsteht und die Krankenkasse die Rehabilitation finanziert, Übergangsgeld erhalten, um sich und ihre Familie finanziell abzusichern.
Die Krankheit kann auch finanziell belasten
Nicht selten stellt eine Tumorerkrankung und ihre Folgen für den Betroffenen aber längerfristig eine erhebliche soziale und auch finanzielle Belastung dar. Hier gibt es eine ganze Reihe von Hilfsmöglichkeiten, die beispielsweise bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden können. Sie reichen von der häuslichen Krankenpflege über Hilfe bei der Haushaltsführung, medizinische Hilfe durch examinierte Kräfte, Essen auf Rädern bis zum Hausnotrufdienst. Auch Pflegehilfe durch die Pflegekasse kann in Frage kommen.
Hier finden Sie Unterstützung
Bei finanziellen Notlagen, die durch die Tumorerkrankung entstanden sind, sollte man sich beispielsweise durch einen Sozialarbeiter (Krankenhaussozialdienst, allgemeiner Sozialdienst der Stadt oder Wohlfahrtsverbände) beraten lassen. Auch das Sozialamt ist im Übrigen zur Beratung verpflichtet. Grundsätzlich ist zum Beispiel die Deutsche Krebshilfe häufig zu einer einmaligen Unterstützung bereit. Bei ausstehenden Ratenzahlungen oder Versicherungsprämien müssen die Gläubiger im Allgemeinen einer Umschuldung zustimmen.
Sozialhilfe kann eine Alternative sein
Sofern die Familie nicht zur Unterstützung imstande ist, sollte man sich überlegen, Sozialhilfe zu beantragen. Handelt es sich nur um eine vorüber gehende Notlage, so kann das Sozialamt Leistungen auch als Darlehen gewähren. Als grobe Richtlinie gilt, dass Anspruch auf Sozialhilfe entsteht, wenn Alleinstehende weniger als 600 €, Ehepartner zusammen weniger als 800 € zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zur Hilfe in besonderen Lebenslagen, etwa wenn außerordentliche Belastungen auftreten.
Zuzahlungen zu gesundheitlichen Kosten
Zuzahlungen zu den Kosten für Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel sowie zu den Fahrtkosten für Arztbesuche können finanziell erheblich zu Buche schlagen. Auch hier gibt es Möglichkeiten, sich in angespannter finanzieller Situation teilweise oder ganz davon befreien zu lassen. Die einzelnen Bestimmungen und Beträge ändern sich relativ häufig, so dass sie hier nicht aufgeführt werden können. Im Zweifelsfall können aber Sozialarbeiter, Krankenkasse oder Sozialamt darüber Auskunft geben.



