Offenes Bein

Das zahlen die Kassen

Wenn Sie schon einmal ein offenes Bein hatten, müssen Sie Ihr Leben lang Kompressionsstrümpfe tragen. Die Kosten für diese und weitere Hilfsmittel tragen die Krankenkassen. Sie müssen aber zuzahlen.

Anziehhilfen auf Rezept

Sind Sie körperlich zu beeinträchtigt, um Kompressionsstrümpfe aus eigener Kraft anzulegen, kann Ihr Arzt Ihnen zusätzlich Anziehhilfen verordnen. Sie sind als Hilfsmittel zugelassen und bei entsprechender Indikation erstattungsfähig. Da es verschiedene Systeme gibt, sollte die Anziehhilfe auf der Verordnung genau beschrieben sein. Am besten ist es, wenn Sie sich in einem Sanitätshaus beraten lassen, bevor Sie sich an Ihren Arzt wenden.

Anzeige

Höchstens 10 Euro Zuzahlung

Wie bei verordneten Medikamenten und Massagen müssen Versicherte über 18 Jahre auch bei Hilfsmitteln eine Zuzahlung leisten. Sie beträgt 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das gilt für die Standardversorgung.

Premiummodelle wählen

Im Gegensatz zu Binden und Kompressionsstrumpfsystemen gibt es bei Kompressionsstrümpfen eine große Auswahl an Materialien, Formen, Farben und Modellen. Hier können Sie sich für Produkte entscheiden, die über die Qualität der Standardversorgung hinausgehen und die so genannte Premiumausstattung wählen. Dann ist die Zuzahlung, abhängig vom Modell, meist viel höher.

Belastungsgrenze beachten

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie zum Beispiel Wundauflagen, ist die Zuzahlung für den Monatsbedarf je Erkrankung auf 10 Euro beschränkt. Versicherte müssen maximal 2% ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen aufbringen, chronisch Kranke maximal 1 %. Sobald Versicherte mit ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können sie bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Diese befreit sie dann von allen weiteren Zuzahlungen in dem laufenden Jahr.

Checkliste

Das muss auf dem Rezept stehen:

  • Diagnose
  • Anzahl der Strümpfe (ein Stück oder ein Paar)
  • Kompressionsklasse
  • Länge der Strümpfe (Wadenstrumpf A-D, Halbschenkelstrumpf A-F, Schenkelstrumpf A-G, Kompressionsstrumpfhose A-T)
  • Offene oder geschlossene Fußspitze
  • Bei Bedarf der Zusatz: nach Maß/Maßanfertigung
  • Bei Bedarf der Zusatz: flachgestrickt
  • Falls erforderlich Verordnung von Befestigungen wie Hautkleber/Klebestift, Haftband, Hüftbefestigung oder weitere Zusätze wie Hosenschlitz, Kompressionspelotten, Reißverschluss, Leibteil mit Kompression
  • Bei Bedarf zusätzliche Verordnung von Anziehhilfen
  • Kennzeichnung des Feldes 7 für Hilfsmittel


Autor: Martina Janning / Redaktion Heilberufe
Stand: Oct 27, 2009


Sie lesen gerade:

Das zahlen die Kassen

Seite empfehlen:
A A A
Anzeige

Mit freundlicher Unterstützung von

Heilberufe online

Palliativmedizin

Heilberufe Spezial

Spezialheft "Palliative Care"

Mit dem Spezialheft "Palliative Care" gibt die Fachzeitschrift Heilberufe professionellen Pflegekräften und pflegenden Angehörigen Tipps und Informationen für die Palliativversorgung ihrer Patienten.

Zur Bestellung