Frau im Bett

Schicksalsschlag Pflegefall

Das müssen Sie jetzt tun

Wenn ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird, stehen die meisten Menschen vor Fragen und Problemen, mir denen sie nie gerechnet haben.

Tritt der Pflegefall plötzlich ein, haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu zehn Tage. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Außerdem gibt es die Pflegezeit. Das bedeutet, dass nahe Angehörige von ihrem Arbeitgeber eine unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung für bis zu sechs Monate verlangen können. Der Arbeitsplatz bleibt ihnen in dieser Zeit erhalten. Als nahe Angehörige gelten: Großeltern, Eltern und Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Enkel, Adoptiv- und Pflegekinder.

Beratung nutzen

Pflegeberatung ist seit dem 01.01.2009 eine Pflichtleistung der Pflegekassen. Pflegeberater unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörige und beraten - individuell abgestimmt auf die Lebensumstände des Einzelnen - über das vorhandene Leistungsangebot. Die Pflegeberatung kann auch zu Hause stattfinden. Pflegekassen bieten in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und Volkshochschulen auch Kurse für pflegende Angehörige an.In vielen Bundesländern werden zurzeit wohnortnah Pflegestützpunkte eingerichtet. Auch hier können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Auskunft zu möglichen Leistungen erhalten. Hilfsangebote unterschiedlicher Träger und Einrichtungen werden hier vermittelt und koordiniert.

Pflegestufe beantragen

Als erstes sollte man bei der Krankenkasse des Betroffenen einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen und ausgefüllt wieder zurückschicken. Die Kasse schickt dann einen Gutachter des medizinischen Dienstes (MDK). Er erstellt das Pflegegutachten, auf dessen Grundlage die Eingliederung in eine Pflegestufe erfolgt. Spätestens nach fünf Wochen muss das Ergebnis von der Pflegekasse mitgeteilt werden. Eine verkürzte Frist von zwei Wochen gilt, wenn im häuslichen Bereich ein pflegender Angehöriger Pflegezeit beantragt hat, die meist mit einer Notsituation einhergeht.

Pflegestufen 0 bis 3



Pflegestufe 0: Neu ist die Pflegestufe 0 für Menschen, denen bei der Begutachtung "eingeschränkte Alltagskompetenzen" bescheinigt wurden. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Demenz, denen nicht die Pflegestufe 1 zugesprochen wurde. Sie können gerontopsychiatrische Zusatzangebote in Anspruch nehmen oder auch Beratungsbesuche. In diesem Rahmen können Pflegefachkräfte, die sich vor Ort auskennen, oft nützliche Hinweise geben.

Pflegestufe 1: Betroffene, die mindestens 90 Minuten Hilfe am Tag brauchen, davon mehr als 45 für die Grundpflege (Aufstehen, Anziehen, Toilettengang usw.) bekommen die Pflegestufe 1. Dieser Bedarf muss mindestens einmal pro Tag bei zwei Verrichtungen vorhanden sein. Auch hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen) ist notwendig.

Pflegestufe 2: Schwer pflegebedürftige Menschen, die mindestens 180 Minuten Hilfe pro Tag, davon mindestens 120 Minuten für die Grundpflege benötigen , erhalten Pflegestufe 2. Der Bedarf an Hilfe muss mindestens dreimal am Tag bestehen. Auch mehrmals wöchentliche hauswirtschaftliche Versorgung muss notwendig sein.

Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftige, die in der Grundpflege einen Hilfebedarf von mindestens 240 Minuten haben, erhalten Pflegestufe 3. Zusätzlich muss Hilfe 24 Stunden am Tag notwendig sein. Wenn die Pflegemaßnahmen das übliche Maß der Grundversorgung der Pflegestufe 3 quantitativ oder qualitativ weit übersteigen, erkennen die Krankenkassen die Pflegebedürftigekeit als Härtefall (3+) an.

Heim oder daheim

Egal, ob Sie entscheiden, selbst zu Hause zu pflegen oder Ihren Angehörigen in einem Pflegeheim betreuen zu lassen, es wird voraussichtlich keine Entscheidung sein, mit der sie vollkommen zufrieden sein werden. Wenn ein geliebter Mensch schwer pflegebedürftig wird, erscheint es herzlos, ihn in eine fremde Umgebung zu geben. Doch viele unterschätzen die Aufgabe, einen Menschen zu pflegen. Sie sollten sich den Für- und Widerargumenten stellen, um auch für sich die richtige Entscheidung treffen zu können.


Autor: Redaktion Heilberufe
Stand: Oct 16, 2009


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