Praxisgebühr Rückerstattung

Streit um Praxisgebühr

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Momentan müssen alle gesetzlich Versicherten noch zehn Euro zahlen.
(c)thinkstock

Die "P-Frage" in der Diskussion: Beim Arzt die zehn Euro nicht mehr zahlen oder bei jedem Arztbesuch Praxisgebühr entrichten - wie aktuell gefordert wird? Lifeline fragt bei Krankenkassen nach und erklärt, wann Sie Geld bekommen.

Seit dem Jahr 2004 jedes Quartal zehn Euro beim ersten Arztbesuch zu zahlen ist für Kassenpatienten Pflicht. Die Einführung der Praxisgebühr war auf breiter Ebene beschlossen worden, um die Anzahl der Arztbesuche und damit die Gesundheitskosten in Deutschland zu senken. Tatsache ist nämlich, dass die Deutschen besonders häufig zum Arzt gehen, rund 18mal pro Jahr. Im Vergleich dazu: In den europäischen Nachbarländern ist das nur halb so viel, jedoch bei vergleichbarer Volksgesundheit. Sprich: Die Deutschen gehen am häufigsten zum Arzt, sind deshalb jedoch nicht gesünder als andere Nationen.

14 Milliarden Überschuss bei den gesetzlichen Krankenversicherungen

"Allerdings hat sich gezeigt, dass die Anzahl der Arztbesuche durch die Praxisgebühr nicht geringer wurde", sagt Simon Kopelke, Sprecher der KKH Allianz. Deshalb stufen rund 20 Krankenkassen die Praxisgebühr als wirkungslos ein und wollen jetzt die Praxisgebühr zurückerstatten. KKH Allianz, IKK gesund plus und Techniker Krankenkasse sind dabei die ersten.

Bei dieser Entscheidung spielt sicher auch die Tatsache mit eine Rolle, dass es einen Rekordüberschuss bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt. Dieser könnte sich nach einer Schätzung des Bundesversicherungsamtes im nächsten Jahr auf mehr als 14 Milliarden Euro belaufen.

40 Euro Rückerstattung – unter bestimmten Voraussetzungen

Einfach keine Praxisgebühr mehr zahlen müssen, geht allerdings aus juristischen Gründen nicht. Hier muss zuerst der Gesetzgeber grünes Licht geben. Befürwortet wird die Abschaffung von der FDP und inzwischen auch der Union. Auch Angela Merkel zeigt sich seit kurzem offen für eine Diskussion über die "P-Frage". Bis hier eine Entscheidung gefallen ist, wollen manche Kassen 40 Euro pauschal pro Jahr einfach zurückerstatten. "Im nächsten Jahr können unsere Versicherten diese Summe erhalten", bestätigt Simon Kopelke. Die Rückerstattung ist jedoch an Bedingungen gebunden: Der Versicherte muss nachweislich an vier Gesundheitsprogrammen teilgenommen haben. "Das kann die Mitgliedschaft in einem Sportverein sein, eine Vorsorgeuntersuchung, die Teilnahme an einem Vorsorgeprogramm oder eine professionelle Zahnreinigung", führt Simon Kopelke aus.

Rückerstattung der Praxisgebühr eine Marketingstrategie?

Die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat sich jedoch noch nicht zu einer Rückerstattung entschieden, wie etwa die AOK. Dort wartet man lieber den Beschluss der Regierung ab. Die Entscheidung, die Praxisgebühr zurückzuzahlen, wird hier eher als Marketingstrategie gewertet. "Denn ein Bonusprogramm, also dass der Versicherte Geld zurück erhalten kann, wenn er an bestimmten, gesundheitsfördernden Maßnahmen teilnimmt, gibt es bei uns schon lange – und die Beträge können sogar wesentlich höher sein als 40 Euro", argumentiert Udo Barkse, Pressesprecher der AOK. Außerdem, so gibt er zu bedenken, müsse man sich bei der gegenwärtigen konjunkturellen Lage gut überlegen, ob man wirklich auf die zwei Milliarden Euro verzichten möchten, die die Praxisgebühr den Krankenkassen pro Jahr einbringt.

Alternative: Bei jedem Arztbesuch zahlen

Einen ganz anderen Weg schlägt Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt vor, wie das Handelsblatt berichtet: Er sieht in der Abschaffung der Praxisgebühr keine Entlastung für die Patienten, sondern nur für die Ärzte, die die Gebühr einziehen müssen. Hundt schlägt vor, Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch zu erheben, allerdings in geringerer Höhe. "Ein Vorschlag, der bereits früher immer mal wieder aufgetaucht ist", sagt Simon Kopelke. Ob die Maßnahme, außer einer immensen Mehrbelastung der Ärzte, wirklich die Anzahl der Arztbesuche senken würde, bezweifelt der Experte jedoch stark.

Autor: Lifeline / Monika Preuk
Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2012

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