Nikotinabhängigkeit
Fachverbände sehen bei Behandlung Kassen in der Pflicht
Obwohl die Folgen des Rauchens jährlich einen Schaden von etwa 21 Milliarden Euro anrichten, sind psychotherapeutisch-orientierte oder medikamentöse Entwöhnungsverfahren bislang keine Kassenleistung. Acht medizinische Fachgesellschaften fordern daher in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister, die Tabakabhängigkeit endlich als Krankheit anzuerkennen.
Herzinfarkt, Schlaganfall, amputierte Beine, chronische Lungenerkrankungen und Krebs: Die schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden des Rauchens sind lange bekannt. Etwa 110 000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an den Folgeerkrankungen des Tabakkonsums. Und etwa ein Drittel der Raucher gilt nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums als nikotinabhängig. Anders als bei anderen Suchterkrankungen gilt die Nikotinabhängigkeit bislang aber nicht als Erkrankung. Dementsprechend wird ihre Behandlung und Diagnostik nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Das will die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) gemeinsam mit sieben weiteren medizinischen Fachgesellschaften nun ändern. In einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr fordern sie neben der Anerkennung der Krankheit die Aufnahme von diagnostischen Maßnahmen sowie von Kosten für psychotherapeutische und medikamentöse Behandlunsansätze in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Auch sollen, wenn es nach Wunsch der Experten geht, die Budgets der niedergelassenen Ärzte für die Bereitstellung dieser Leistungen erweitert werden.
Den Appell für eine verbesserte Unterstützung von ausstiegsbereiten Rauchern unterzeichneten neben der DGPPN auch der Bundesverband der Pneumologen, die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie, die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, die Deutsche Herzstiftung, das Deutsche Krebsforschungszentrum sowie der Wissenschaftliche Aktionskreis Tabakentwöhnung.
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