Neurodermitis-Therapie
Kasse soll Neurodermitis-Basistherapie unterstützen
Neurodermitis-Patienten brauchen Salben zur Basistherapie, die nicht verschreibungspflichtig sind und damit von den Kassen nicht bezahlt werden. Dies kritisiert die Deutsche Dermatologische Gesellschaft.
Neurodermitis ist für Betroffene eine schwere, oft lebenslange Bürde. Das belegt die Studie „Atopic Health3“, die von der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) kürzlich vorgestellt wurde. Demnach ist diese chronische Entzündung der Haut bei über 90 Prozent der Patienten mit quälendem Juckreiz verbunden, der so stark sein kann, dass sich die Kranken blutig kratzen: 36 Prozent tun dies regelmäßig, fand die Studie heraus. Einem Viertel der Betroffenen raubt der Juckreiz oft den Schlaf.
Entsprechend dramatisch wirkt sich die Erkrankung auf die Lebensqualität aus, die von 60 Prozent der Befragten als stark beeinträchtigt empfunden wird. Hier dürften auch psychische Aspekte eine Rolle spielen, da die entzündeten Hautstellen ablehnende Reaktionen beim Umfeld der Betroffenen auslösen können Bezeichnend ist, dass der Grad der Beeinträchtigung durch die Krankheit vom sozialen Status abhängt. So leiden sozial Schwache stärker an der atopischen Hautkrankheit und sind auch weniger gut versorgt, wies die Studie nach.
Über 800 Euro pro Jahr für Neurodermitis-Therapie
Das mag daran liegen, dass die Krankenkassen Neurodermitis-Kranke aufgrund der OTC-Regelung bei der Basistherapie finanziell im Regen stehen lassen. Medikamente im OTC-Bereich - das steht für "over the counter", also über den Tresen und bezeichnet Arzneien, die nicht rezeptpflichtig sind - muss der Patient selbst zahlen. Dazu zählen auch wirkstofffreie rückfettende Cremes, die den Juckreiz lindern und fester Bestandteil der Basistherapie bei Neurodermitis sind. Mehr als 800 Euro pro Jahr geben Neurodermitiker im Schnitt für die Therapie ihrer Erkrankung aus.
Für schwere Formen der Neurodermitis müssen die notwendigen Medikamente durch die Krankenkasse erstattet werden, fordert die DDG daher. "Topische Basistherapeutika und Harnstoffpräparate gehören auf die OTC-Ausnahmeliste", heißt es in einer Erklärung der Dermatologen.
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