Mistelpräparate

Protest gegen eingeschränkte Verordnungsfähigkeit

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Medikamente mit den Wirkstoffen der Mistel werden unter anderem zur Linderung der Nebenwirkungen bei Chemo- und Strahlentherapie eingesetzt.
Getty Images/Hemera

Ärzte dürfen Mistelpräparate zur unterstützenden Therapie bei Krebs nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnen. Dagegen hat die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. eine Protestaktion gestartet.

Mistelpräparate dürfen nur noch zur Palliativbehandlung bei Krebs per Kassenrezept verordnet werden, im Endstadium der Erkrankung also, wenn keine Chance auf Heilung mehr besteht. Als adjuvante, begleitende Krebstherapie, um beispielsweise die Nebenwirkungen eine Strahlen-  oder Chemotherapie zu mindern und die Ausbreitung der Krebserkrankung zu unterbinden, ist die Mistelpräparate keine Kassenleistung mehr.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss, der unter anderem darüber entscheidet, welche Therapien von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, schon 2004 so festgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte Einspruch dagegen eingelegt – und war dazu nicht befugt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. Mai 2011 (B 6 KA 25/10 R) hervor, die im Herbst letzten Jahres veröffentlicht wurde.

Misteltherapie in allen Krebsstadien zugelassen

"Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung wird damit eine seit Jahrzehnten bewährte Hilfe verweigert", erklärt dazu Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK). Zwar sei die Misteltherapie arzneimittelrechtlich weiterhin auch für die begleitende Behandlung bei Krebs zugelassen, müsse dann aber vom Patienten selbst bezahlt werden – für Menschen mit geringem Einkommen oft nicht möglich. Deshalb hat die GfBK hat jetzt auf ihrer Homepage eine Protestaktion gestartet. Dort ist ein Muster-Protestschreiben eingestellt sowie eine Unterschriftenliste zum Download. "Die Misteltherapie muss wieder in jedem Stadium erstattungsfähig sein", beschreibt Dr. med. György Irmey das Ziel der Aktion.

Verbände raten zu Antrag auf Kostenübernahme

Die GfBK weist darauf hin, dass Kassen in allen Phasen einer Krebserkrankung die Kosten der Misteltherapie auf Antrag übernehmen können. Dazu hat die Gesellschaft auf ihrer Homepage ein Formular eingerichtet.  Auch der er Dachverband Anthroposophische Medizin Deutschland (DAMiD)  rät betroffenen Patienten, die Kostenübernahme für eine adjuvante Misteltherapie bei ihrer Krankenkasse zu beantragen, und räumt ihnen dafür gute Chancen ein: "Heute stehen die Krankenkassen im immer härter werdenden Wettbewerb um Versicherte. Das sollte den Versuch wert sein, die Misteltherapie bei der eigenen Kasse einzufordern", heißt es in einer Patienteninformation des Verbandes. Zeige sich die Kasse stur, gebe es in Deutschland ja glücklicherweise das Recht, die Kasse zu wechseln. "Je mehr Patientinnen und Patienten dieses Druckmittel nutzen, desto deutlicher wird: Eine Entscheidung dieser Tragweite ist heute nicht mehr so leicht gegen die Interessen der Betroffenen durchzusetzen", so die Einschätzung des DAMiD.

Autor: rs/Lifeline Redaktion
Letzte Aktualisierung: 03. Februar 2012
Quellen: Mitteilung der GfBK vom 02.02.2012 Patienteninformation des DAMiD vom 27.09.2011

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