Verbände fordern: Schwangerschaftsabbruch nicht neu regeln
Die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation ist neu entbrannt. Die von einigen Seiten geforderte Pflichtberatung lehnen zahlreiche Verbände ab. Stattdessen plädieren sie für eine Verbesserung der freiwilligen Beratungsangebote.
In jüngster Zeit wurden immer wieder Forderungen nach einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach medizinischer Indikation laut. So soll beispielsweise eine vorherige Pflichtberatung eingeführt werden. Zehn soziale Interessenverbände vom AWO-Bundesverband e.V. über pro familia-Bundesverband e.V. bis hin zum DGB-Frauenausschuss lehnen eine Verschärfung des Paragraphen 218 und 219 in einer gemeinsamen Stellungnahme ab.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtberatung widerspricht nach Ansicht der Verbände den fachlichen Grundsätzen psychosozialer Beratung. Die Kompetenz einer Frau, ihre Situation einschätzen zu können, dürfe durch eine Pflichtberatung nicht noch zusätzlich erschwert werden. Auch von einer 3-tägigen Wartezeit vor einem Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation halten die Verbände nichts. Die Bedenkzeit entstehe automatische durch die ausführliche ärztliche Information und das Einholen der gesetzlich vorgegebenen Zweitdiagnose.
Statt der Einführung zusätzlicher gesetzlicher Hürden, fordern die Verbände, die freiwillige Beratung bereits vor Inanspruchnahme der vorgeburtlichen Diagnostik zu fördern. Die behandelnden Ärzte sollten noch stärker auf die freiwilligen Beratungsangebote vor der Pränataldiagnostik hinweisen. "Zu diesem Zeitpunkt stehen weder die Frau noch das Paar unter Zeitdruck und können durch Beratung in die Lage versetzt werden, Nutzen und Risiken der Verfahren abzuwägen und die möglichen Konsequenzen der Untersuchungen zu überdenken", heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Hier müsse auch eine engere Zusammenarbeit und eine interdisziplinärer Erfahrungsaustausch zwischen Ärzten und Beratungseinrichtungen angestrebt werden.
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