Lebensmittelsicherheit

Portal warnt vor verunreinigter Ware

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Vor verborgenen Gefahren in Lebensmitteln informiert ein neues Online-Portal.
Getty Images/Goodshoot RF

Ob verunreinigte Zwiebelmettwurst oder - wie im jüngsten Fall - mit Botulismus-Toxin verseuchte Oliven: Über verunreinigte Lebensmittel informiert ein neues Internet-Portal, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben wird.

In mit Mandeln gefüllten Bio-Oliven der italienischen Marke Bio Gaudianoim im 314-Milliliter-Glas, Mindesthaltbarkeitsdatum 09/2012, wurde Botulinum-Toxin nachgewiesen, in einer Probe Frische Schinken-Zwiebelmettwurst, 300-g-Fertigpackung der Lichtenberger Fleisch- und Wurstproduktion GmbH mikrobielle Verunreinigungen - über derartige Warnungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie sich jetzt tagesaktuell und zentral für ganz Deutschland unter www.lebensmittelwarnung.de informieren. Das vom BVL betriebene Portal bündelt Hinweise auf entdeckte Glassplitter, oder Schimmel und andere gesundheitsgefährdende Lebensmittelverunreinigungen, die bisher jeweils nur regional veröffentlicht wurden. Die Daten stammen von den Herstellern und den für Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden.

Aktuelle Lebensmittelwarnungen auch per Twitter

Die Lebensmittelwarnungen werden jeweils mit Produktnamen, Hersteller und dem Grund der Warnung online gestellt. Damit jeder die betroffene Ware in seinem Kühlschrank identifizieren kann, werden zudem die Verpackungsgröße und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Die Warnungen sollen laut Informationen des BVL auch noch eine gewisse Zeit nach Ablauf dieses Datums eingestellt bleiben. Das Amt rechnet mit zwei bis fünf neuen Warnungen im Monat. Interessierte können sich über den Kurznachrichtendienst Twitter automatisch über neue Warnungen informieren lassen.

Zum Start des Angebots am 21. Oktober erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), damit würden Verbraucher schneller und umfassender informiert. Kritik kam von der Verbraucherorganisation Foodwatch: Die Verbraucherschützer monieren, dass die Behörden nach wie vor nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, aktuell und umfassend über alle gesundheitsgefährdenden Produkte zu informieren. Das habe absurde Folgen: "Manche Bundesländer warnen vor Produkten, während andere Länder dieselben Informationen für sich behalten. Auf das Internetportal werden so noch nicht einmal alle als gesundheitsgefährdend eingestuften Produkte aus dem Europäischen Schnellwarnsystem eingestellt", heißt es in einer Erklärung von Foodwatch.

Foodwatch fordert Gesetzesänderung

Hintergrund: Bei Paragraph 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der die Information der Öffentlichkeit über unsichere, ekelerregende oder aus anderen Gründen nicht verkehrsfähige Lebensmittel regelt, handelt es sich um eine "Soll-Bestimmung". Die Behörden müssten aber durch eine entsprechende Paragraphenänderung dazu verpflichtet werden, bei Gefahr von sich aus sofort und unmissverständlich die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, fordert Foodwatch.

Autor: dpa/rs
Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2011

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