Nichtraucherschutz

Doch kein einheitliches Rauchverbot in Deutschland

Am 22. März war Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Raus kam: Eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Ländern wird es nun doch nicht geben. Immerhin: Das Land Berlin will konsequent bleiben.

Zwar soll ab 1. Januar 2008 überall der Grundsatz gelten, dass in gastronomischen Einrichtungen nur in abgetrennten Räumen geraucht werden darf. Doch während beim Nichtrauchergipfel in Hannover vor vier Wochen nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (NRW) Sonderwege ankündigten, kommen jetzt weitere Länder hinzu, die Ausnahmen planen.

Dazu gehören das Saarland und Sachsen-Anhalt. Auch hier soll es wie in Niedersachsen und NRW den Kneipenbesitzern künftig möglich sein, ihr Lokal zur Raucherkneipe zu deklarieren, Baden-Württemberg erwägt eine Sonderregelung für kleine Gaststätten mit nur einer Wirtsstube und will, ebenso wie Bayern, das Rauchen in Bierzelten zulassen.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulf geht bei der Darstellung möglicher Ausnahmen und Umgehungen des Rauchverbots am weitesten: Der Berliner Zeitung zufolge sagte er, der Raucherraum müsse kein Hinterzimmer, sondern könnte auch der größte Bereich der Gaststätte sein, Gaststätten ließen sich zudem pro Forma in Privatclubs umwandeln, um das Rauchverbot zu umgehen. Darüber hinaus halte er auch Raucherräume in Diskotheken für möglich. Berlin kündigt dagegen an, ein konsequentes Verbot für alle Lokalitäten – Gaststätten, Kneipen, Bars und Diskotheken – umsetzen zu wollen, dass keinerlei Ausnahmen zulassen soll.

Bis Herbst sind die 16 Länder nun aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zum Nichtraucherschutz zu beschließen. Bereits ab 1. September 2007 soll es – bundesweit einheitlich – ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Ämtern, Schulen, Zügen, Theatern, Museen und auf Bahnhöfen geben. Es wird erwartet, dass der Bundestag dem Gesetz zustimmen wird.


Autor: Springer Medizin
Stand: Nov 19, 2007


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