Gesundheitspolitik
Chinesische Heilpflanzen bald verschreibungspflichtig?
Heilpflanzen der Traditionellen Chinesichen Medizin werden immer beliebter. Doch die vermeintlichen Naturprodukte können ein erhebliches Risiko für Patienten bergen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker fordert daher eine detaillierte Prüfung aller aus dem Ausland eingeführten Pflanzen und für einige von ihnen sogar eine Verschreibungspflicht.
Wenn es nach der Meinung der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) geht, sollten zahlreiche Pflanzen aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) bald verschreibungspflichtig werden. Ausgangspunkt sind von der Kommission durchgeführte Untersuchungen, die zeigten, dass Heilpflanzen erhebliche Risiken bergen können, wie Prof. Manfred Schubert-Zsilavecz, Leiter des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V. erklärt. Nicht selten lassen sich Schwermetalle oder Pestizide in diesen natürlichen Pflanzen" feststellen. Zudem werden häufig nicht deklarierte synthetische Wirkstoffe beigemengt, um die Wirkung der Heilpflanzen zu verbessern. Vor kurzer Zeit hat der Zoll am Frankfurter Flughafen Millionen Tabletten eines derartig veredelten" Schlankheitsmittels sicherstellen können. Auch wenn nur kleine Mengen von verschreibungspflichtigen Substanzen beigemischt werden, ist das für Patienten riskant, da weder der Arzt noch der Apotheker eventuelle Gegenanzeigen richtig einschätzen kann, meint Schubert-Zsilavecz.
Prof. Thomas Beck, Vorsitzender des AMK sieht dies ähnlich. Allein der Name Heilpflanzen zeige schon, dass sie für medizinische Zwecke eingesetzt werden. Wir fordern deshalb, Arzneimittel der TCM der Apothekenpflicht zu unterstellen. Dann hätten die Patienten Gewissheit, dass die abgegebenen Arzneimittel einwandfrei sind. Die Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, die einzelnen Heilpflanzen vor der Herstellung der Arzneimittelmischung auf Identität, Reinheit und Gehalt zu prüfen. Darüber hinaus muss eine möglichst rasche Bewertung erfolgen, welche Pflanzen auf Grund der Wirkstärke ihrer Inhaltsstoffe der Verschreibungspflicht unterliegen sollten", erläutert er die Position des AMK.






