Rezeptfreie Arzneimittel
Beratung immer sinnvoll
In Apotheken, Drogeriemärkten oder Reformhäusern sind rezeptfreie Medikamente erhältlich. Vorteil beim Kauf in der Apotheke ist eine fachkundige Beratung, die auch bei Gebrauch von rezeptfreien Arzneimitteln sinnvoll ist.
Rezeptfrei erhältliche Arzneimittel fallen in zwei Kategorien: Apothekenpflichtige und freiverkäufliche Medikamente. Apothekenpflichtige Medikamente gibt es - wie der Name schon sagt - nur in der Apotheke.
Sie enthalten Wirkstoffe, die aufgrund ihres günstigen Risiko-Nutzen-Verhältnisses für die Selbstmedikation geeignet sind. Insbesondere bergen sie kein Risiko, das ärztlich überwacht werden müsste. Das gilt natürlich nur für den so genannten "bestimmungsgemäßen Gebrauch", also für die sinnvolle Verwendung. Außerdem traut man dem Verbraucher zu, dass er die gesundheitlichen Störungen, bei denen diese Arzneimittel eingesetzt werden können, auch auf eigene Faust sicher erkennt. Dass er z. B. eine behinderte Nasenatmung im Rahmen einer Erkältung als Schnupfen einordnen und ein abschwellendes Nasenspray sachgerecht anwenden kann.
Sollte es dennoch nötig oder erwünscht sein, steht das Personal der Apotheke zur fachkundigen Beratung zur Verfügung. Der Vorteil: Im Zweifel kann dem Betroffenen der Gang zum Arzt empfohlen werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Schnupfen mit Stirnkopfschmerzen einhergeht, die sich beim Bücken verschlimmern. Dann ist nämlich eine Nebenhöhlenentzündung nicht auszuschließen.
Freiverkäufliche Arzneimittel sind in der Regel mild wirksam und gut verträglich. Sie dürfen zum Beispiel in Drogerien, Drogeriemärkten und Reformhäusern verkauft werden. Außerdem überall dort, wo sie sachgerecht aufbewahrt werden können und es jemanden gibt, der den Nachweis einer entsprechenden Sachkunde erbracht hat. Dieser Nachweis besteht in einer Prüfung. Inhalt der Prüfung sind Kenntnisse zum Beispiel über die Lagerung von Arzneimitteln, ihre Inhaltsstoffe und Packungsbeilagen. Kenntnisse der Heilkunde werden nicht verlangt. Folglich sind auch hier Beratungsmöglichkeiten vorhanden. Beispiele für freiverkäufliche Arzneimittel sind Vorbeugemittel, Arzneitees, Franzbranntwein, Tonika, Vitamin- und Mineralstoffpräparate.





