Die Verschreibungspflicht
Wissenswertes über Medikamente
Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Ihre Herstellung, ihr Verkauf und ihre Anwendung erfordern eine Menge Sachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein. Für rezeptpflichtige Arzneimittel trifft das in ganz besonderem Maße zu.
Voraussetzung für die Einnahme eines rezeptpflichtigen Medikaments ist eine Diagnose durch den Arzt. Diese Arzneimittel dürfen nur bei bestimmten Erkrankungen eingesetzt werden oder aber, weil sie Nebenwirkungen haben können, die man möglichst früh erkennen muss. Das erfordert eine ständige ärztliche Überwachung. Arzneimittel, die in diese Kategorie fallen, sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Man bekommt sie nur in Apotheken und nur auf ärztliches Rezept. Sie sind auf dem Umkarton und auf ihrem Behältnis (zum Beispiel einer Glasflasche) deutlich mit "verschreibungspflichtig" gekennzeichnet.
Typisches Beispiel für rezeptpflichtige Arzneimittel sind Antibiotika. Ihre sachgemäße Anwendung setzt die Diagnose einer bakteriellen Infektion durch den Arzt voraus. Da nicht alle Antibiotika auf alle Bakterien gleich gut wirken, muss der Arzt zudem entscheiden, welcher Wirkstoff der geeignete ist.
Neue Wirkstoffe, deren Wirkungen und Nebenwirkungen zwar im Prinzip bekannt sind, die aber erst nach der Zulassung bei Millionen von Menschen zur Anwendung kommen, sind automatisch verschreibungspflichtig. Sinn dabei ist, Nebenwirkungen, die bei der Erforschung des Medikaments nicht bekannt wurden - zum Beispiel weil sie extrem selten sind und daher nur beobachtet werden, wenn viele Menschen den Wirkstoff anwenden - frühzeitig zu entdecken. Diese automatische Verschreibungspflicht soll die Patienten vor gesundheitlichen Schäden weitestgehend schützen. Sie gilt zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Danach bleibt das Arzneimittel in der Regel vorerst weiterhin verschreibungspflichtig. Diese Verschreibungspflicht ist jedoch keine Einbahnstraße. Jedes Arzneimittel wird alle fünf Jahre nach seinem Nutzen-Risiko-Verhältnis bewertet. Ergibt diese Bewertung, dass das Arzneimittel auch für die Selbstmedikation sicher ist, wird es aus der Verschreibungspflicht entlassen. Diesen Vorgang nennt man Switch. Beispiele dafür sind der Wirkstoff Aciclovir für die Behandlung von Lippenherpes oder nikotinhaltige Präparate zur Raucherentwöhnung. Es kann allerdings sein, dass nur Präparate in bestimmten Dosierungen, Packungsgrößen oder Zubereitungen ohne Rezept erhältlich sind. So gibt es Aciclovir zum Beispiel nur als Lippenherpescreme (2 Gramm) rezeptfrei. Aciclovir zum Einnehmen ist dagegen weiterhin rezeptpflichtig.





