Der Beipackzettel
Die richtige Einnahme eines Medikaments
Jedes Arzneimittel muss eine so genannte Gebrauchsinformation besitzen. Die Hinweise darin sollen sicherstellen, dass man das Arzneimittel auch "bestimmungsgemäß" anwenden kann. Das heißt, dass man es bei den Beschwerden einsetzt, für die es gedacht ist und dass man auch in korrekter Weise Gebrauch davon macht.
Die Informationen in der Gebrauchsinformation sollen verhindern, dass das betreffende Arzneimittel versehentlich falsch angewendet wird. Meist sind die Informationen auf einem gefalteten Blatt aufgedruckt, die der Packung beiliegt. Der so genannte Beipack- oder salopp auch "Waschzettel" ist die übliche Form der Gebrauchsinformation. Seltener findet man die Gebrauchsinformation direkt auf der Packung oder dem Behältnis des Arzneimittels.
Was in der Gebrauchsinformation drinsteht, das kann der Hersteller eines Arzneimittels nicht selbst entscheiden. Denn auch für den Inhalt und für die einzelnen Abschnitte gelten gesetzliche Regelungen. Bevor ein Arzneimittel verkauft werden darf, ist erst einmal eine Zulassung erforderlich. Über diese Zulassung entscheidet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem aufwändigen Prüfverfahren. Ein Bestandteil dieses Verfahrens ist auch die Prüfung, ob die Gebrauchsinformation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Für einige Arzneimittel gibt es sogar so genannte Mustertexte, die der pharmazeutische Unternehmer praktisch wörtlich übernehmen muss.





