
Erstattung
Kassen zahlen Impfungen
Seit Juli 2007 übernehmen alle Kassen die Kosten für sämtliche Impfungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen übernommen hat.
Höhere Impfrate durch kostenlose Schutzimpfungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), bestehend aus Vertretern von Kassen und Leistungserbringern, entscheidet, welche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen zu Pflichtleistungen aller gesetzlicher Krankenkassen werden - nur in begründeten Ausnahmefällen kann der G-BA von den Empfehlungen der STIKO abweichen. Damit haben nun alle gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch darauf, dass ihre Kasse die Kosten für diese Impfungen übernimmt. Das ist eine Folge der Gesundheitsreform, die am 1. April 2007 in Kraft trat. Sie übertrug dem G-BA die Aufgabe zu entscheiden, welche Impfungen künftig von den Kassen bezahlt werden müssen. Ziel der neuen Regelung ist es, die Impfrate in Deutschland zu erhöhen.
Reiseimpfungen werden ebenfalls oft erstattet
Reiseimpfungen bleiben von der Neuregelung unberührt. Sie gehören ausdrücklich nicht zum Katalog der Impfungen, die die gesetzliche Kassen tragen müssen. Allerdings bieten viele Krankenkassen Reiseimpfungen freiwillig an, so dass sich immer mehr Auslandsreisende auf Kosten ihrer Krankenkasse impfen lassen können. Welche Kasse welche Reiseimpfung bezahlt, können Versicherte im Detail auf der Internetseite des Centrums für Reisemedizin (CRM) in Düsseldorf nachlesen:





