Die Ständige Impfkommission (STIKO)

Expertengremium zum Thema Impfen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beurteilt, welche Impfungen sinnvoll sind und deshalb allgemein empfohlen werden sollen.

1972 vom Bundesministerium für Gesundheit ins Leben gerufen, feiert die STIKO - wie die Ständige Impfkommission abgekürzt heißt - im Jahr 2008 ihren 36. Geburtstag. So lange schon gibt sie regelmäßig Empfehlungen zu Impfungen heraus. Zur Zeit gehören der Kommission 17 Experten aus unterschiedlichen medizinischen Fachgebieten an. Sie alle werden vom Bundesgesundheitsministerium für drei Jahre berufen und arbeiten ehrenamtlich.

Jährliche Empfehlungen der STIKO

Die rechtliche Grundlage der STIKO ist das Infektionsschutzgesetz. Organisatorisch ist das Expertengremium am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin angesiedelt – der zentralen Einrichtung der Bundesregierung für die Überwachung und Prävention von Krankheiten. Die STIKO tagt zweimal im Jahr. An ihren Treffen nehmen auch Vertreter der Ministerien für Gesundheit und für Verteidigung sowie Fachleute der Bundesländer und anderer Fachinstitute teil. Die Tagungen dienen dazu, Empfehlungen zu erarbeiten. Dabei bewerten die Experten den Nutzen einer Impfung, indem sie z. B. die Wirksamkeit und die möglichen Nebenwirkungen gegeneinander abwägen. Die STIKO veröffentlicht und begründet ihre Empfehlungen in der Regel einmal jährlich Ende Juli im Epidemiologischen Bulletin.

Wird eine Impfung von der STIKO empfohlen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) drei Monate Zeit, um darüber zu entscheiden, ob sie in den Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen wird. Der GKV-Leistungskatalog legt fest, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden müssen. Hält der G-BA die dreimonatige Entscheidungsfrist nicht ein, können die Impfungen auch freiwillig von den Kassen bezahlt werden.
Lehnt der G-BA eine Empfehlung der STIKO ab, muss er das ausführlich begründen. Krankenkassen können aber auch ohne STIKO-Empfehlung die Kosten übernehmen, wenn sich eine Impfung als medizinisch sinnvoll erweist. So haben einige Kassen die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen bezahlt, bevor die STIKO die HPV-Impfung Ende März 2007 empfahl.


Quelle: Nach Informationen der Ständigen Impfkommission, des Robert-Koch-Instituts, des AOK-Bundesverbandes und des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Autor: Martina Janning
Stand: Apr 17, 2008


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