Die Ständige Impfkommission (STIKO)
Empfehlungen der STIKO hier finde ich sie
Ist es sinnvoll meine Tochter mit 12 Jahren gegen Gebärmutterhalskrebs impfen zu lassen? Sollte mein Sohn gegen Masern geimpft sein? Die STIKO liefert die Antworten.
Standardimpfungen
Die in Deutschland geltenden Impfempfehlungen kommen von der Ständigen Impfkommission (abgekürzt: STIKO), die dem Robert Koch-Institut (RKI, www.rki.de) angeschlossen ist. Dem Impfkalender (Impfplan) der STIKO ist zu entnehmen, welche Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene empfohlen werden. Dabei wird zwischen der Basisimpfung (Grundimmunisierung) und der Auffrischimpfung (Impfbooster) unterschieden. Die Basisimpfung erfolgt in Abhängigkeit vom Impfstoff mit bis zu vier Impfstoffgaben innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes. Kombinationsimpfstoffe (Mehrfachimpfstoffe) reduzieren die Anzahl der Injektionen, was besonders für die umfangreiche Grundimmunisierung im Säuglings- und Kindesalter vorteilhaft ist. Bekannte Mehrfachimpfungen sind MMR (Masern, Mumps, Röteln) und DPT (Diphtherie, Pertussis, Tetanus). Zu den wichtigen Impfungen, die im Erwachsenenalter immer wieder aufgefrischt werden müssen, gehören Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie: jeweils zehn Jahre nach der zuletzt erhaltenen Dosis.
HPV-Impfung, die jüngste STIKO-Empfehlung
Seit März 2007 gehört die HPV-Impfung zu den Standardimpfungen der STIKO. Die Abkürzung HPV steht für humane Papillomviren (menschliche Papillomviren), von denen zwei Hochrisikotypen 16 und 18 für die meisten Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Einzelimpfungen innerhalb von sechs, maximal innerhalb von zwölf Monaten. Erst nach der dritten Impfung ist der erwünschte Schutz vorhanden. Ratsam ist die Impfung für alle Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren. Es empfiehlt sich jedoch, die Impfung frühestmöglich - bereits zwischen dem zwölften und 13. Lebensjahr - durchführen zu lassen, da der HPV-Schutz schon vor dem ersten Geschlechtsverkehr aufgebaut sein sollte. Auch später, selbst nach dem 18. Lebensjahr, ist die Impfung noch sinnvoll, weil nicht jeder sexuelle Kontakt zu einer HPV-Infektion führt. Mittlerweile sind in Deutschland zwei Impfstoffe zugelassen. Beide schützen vor den gefährlichen HPV-Typen 16 und 18, die für das Auftreten von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Einer der beiden Impfstoffe schützt zusätzlich vor den HPV-Typen 6 und 11, die die unangenehmen und seelisch belastenden Genitalwarzen verursachen.
HPV verursacht Gebärmutterhalskrebs
Gebärmutterhalskrebs ist die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache junger Frauen zwischen 15 und 44 Jahren in Europa. Dabei gehört er zu den wenigen Krebserkrankungen, bei denen die Ursache bekannt ist: In den meisten Fällen wird er durch humane (menschliche) Papillomviren (abgekürzt HPV) ausgelöst. Damit infiziert sich fast jeder sexuell aktive Mensch (egal, ob Frau oder Mann) mindestens einmal in seinem Leben. Normalerweise bekämpft die Immunabwehr die Viren: Doch bei einer von zehn Frauen nisten sie sich dauerhaft in den Zellen des Gebärmutterhalses ein, wo sie später krankhafte Veränderungen (Krebsvorstufen) auslösen können. Bis sich daraus Krebs entwickelt, vergehen oft Jahre bis Jahrzehnte. So sind etwa 40 Prozent der Frauen zwischen 35 bis 54 Jahre alt, wenn sie die Diagnose erfahren. Den ursächlichen HPV-Kontakt haben sie aber höchstwahrscheinlich schon in ihrer Jugend durchgemacht. Die Infektion selbst sowie das Entstehen von Krebszellen und deren Vorstufen bereiten keine Beschwerden. Daher kann die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs nur durch den Frauenarzt im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen erfolgen. Die jährliche Krebsvorsorge ist auch nach der HPV-Impfung ein Muss.
Impfungen für Risikogruppen
Angehörige bestimmter Berufsgruppen benötigen einen Impfschutz, der über die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen hinausgeht. So ist für medizinisches Personal, Laboranten und Pflegeberufe beispielsweise der Impfschutz gegenüber Hepatitis A und B sowie Grippe besonders wichtig. Mitarbeiter der Forstwirtschaft brauchen gegebenenfalls einen Impfschutz gegenüber Tollwut und/oder FSME. FSME steht für Frühsommer-Meningoenzephalitis, eine durch Zecken übertragbare Hirnhautentzündung.
Reiseimpfungen
Vor jedem Reiseantritt ist im Impfausweis zu prüfen, ob der in Deutschland empfohlene Impfschutz vorhanden ist. Zusätzlich sollte sich jeder rechtzeitig vor Reiseantritt um die für das jeweilige Ein- und Durchreiseland verbindlich vorgeschriebenen Impfungen kümmern. Dazu gehört beispielsweise die Gelbfieber-Impfung. Ist diese im Impfausweis nicht dokumentiert, können manche afrikanische Staaten die Einreise verweigern. Neben vorgeschriebenen Impfungen gibt es aber auch - je nach Reiseziel - dringend empfohlene (z.B. Typhus). Selbst einige nahe Urlaubsziele, auch hierzulande, bedürfen einen speziellen Impfschutz, sofern sie in einem FSME-Risikogebiet liegen.
Grippeschutzimpfung
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen die Influenza-Virusgrippe ("echte" Grippe) für alle Personen ab dem 60. Lebensjahr, für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, HIV-Infektion) sowie für bestimmte Berufsgruppen (z.B. medizinisches Personal, Pflegepersonal). Die Grippeschutzimpfung muss jährlich erfolgen (vorzugsweise im Frühherbst). Grund: Influenzaviren verändern sich ständig. Dadurch entstehen neue Virusvarianten, die immer wieder einen neuen Impfschutz erfordern. Die Weltgesundheitsorganisation beobachtet vorhandene und neu auftretenden Virusvarianten und schlägt danach die Zusammensetzung der aktuellen Grippeimpfstoffe vor. In manchen Jahren gibt es unterschiedliche Impfstoffempfehlungen für die nördliche und südliche Erdhalbkugel, was bei Fernreisen zu beachten ist.
Schluckimpfung gegen Rotaviren
Seit Sommer 2006 haben Eltern die Möglichkeit, ihre Babys gegen Rotaviren impfen zu lassen. Das sind hochansteckende und weltweit verbreitete Erreger, die schwere Magen-Darm-Infektionen auslösen können. Typische Beschwerden sind Durchfälle, die aber sehr heftig auftreten können, eventuell auch mit Fieber und Erbrechen. Bis zum dritten Lebensjahr erkranken über 90 Prozent der Kinder an einer Rotavirus-Infektion, wobei gerade Babys häufig schwer darunter leiden. Die Schluckimpfung (bestehend aus zwei oder drei Teilimpfungen) kann im Alter von sechs Wochen begonnen werden und sollte bis zum sechsten Lebensmonat abgeschlossen sein. Obwohl die Impfung noch nicht zu den Standardempfehlungen der STIKO gehört, übernehmen mehr und mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten dafür.
Mindestens einmal im Jahr veröffentlicht die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre aktuellen Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin. Meist geschieht dies Ende Juli. Interessierte können die aktuellen Empfehlungen sowie die jeweiligen Begründungen auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Instituts nachlesen:
Impfempfehlung beim Robert Koch-Institut





