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Erwerbsminderungsrente

Kategorie: Knochen-Gelenke » Forum Gelenkbeschwerden/Rheuma

20.09.2011 | 03:24 Uhr

Hallöschen,
ich habe folgende Diagnosen, Heberden, Bouchard, Grundgelenk, Rhitz, und Radiocarpalarthrose in den Finger-u. Handgelenken. Hallux valgus , Arthrose im Großzehengelenk, Endgelenk und im Mittelfußberreich desweiteren Dorsaler calcaneusssporn beiderseits in den Füßen.
HWS massive Steilstellung, Spondylose bd. Schultern, LWS massive Steilstellung Skoliose, beginnende Coxarthrose dadurch bedingt Beckenschiefstand, Beinverkürzung, LWS- Symtrom, lumbale Wurzelreizung Spondilose, Spondylarthrose. So steht es alles in meine Befunden. Eine Schuppenflechte, die verstärkt geworden ist( kriege Bäder und Bestrahlung) und Muskel- Sehnen_ Ansatzleiden ( Fibromalagie). Vor 4 Jahren habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, 40% mehr nicht .Die Schmerzen sind unerträglich, laufen wird immer schlimmer. Nun wollte ich Euch mal fragen ob ich Chancen mit einem Verschlimmerungsantrag habe einen höheren Grad zu bekommen und ob es sich lohnen würde einen Antrag auf Rente zu stellen. Man hört ja diesbezüglich nur negatives. Für Antworten wäre ich Euch dankbar.

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21.09.2011, 09:05 Uhr
Antwort

Hallo,

immer wieder wird fälschlich angenommen, dass der GdB (Grad der Behinderung) mit einer EU- Rente gekoppelt sei. Das ist nicht so. Somit gibt es Menschen, die mit 100% GdB noch voll im Erwerbsleben stehen können, und solche, die mit 40 % (oder weniger) bereits eine EU- Rente beziehen. Es kommt immer auf die gesundheitlichen Einschränkungen im Bezug auf die jeweilige berufliche Tätigkeit an.
Eine EU- Rente beantragt man dann, wenn man das Gefühl hat, dass man sich durch die persönlichen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sieht, seinen beruflichen Verpflichtungen nachzugehen oder wenn die betreuenden Ärzte der Meinung sind, dass eine berufliche Tätigkeit mit dem Krankheitsbild nicht mehr vereinbar sind. Sehr gut klären kann man eine solche Situation auch während einer stationären Rehamaßnahme, dazu ist eine sogenannte sozialmedizinische Einschätzung hilfreich. Natürlich gibt es immer wieder auch die Ärzte oder Gutachter, die den Gesundheitszustand anders einschätzen, somit kann man nie voraussagen, wie ein Antrag beschieden wird.
Ganz wichtig ist auch, dass man sich VOR EU- Rentenantragstellung seine Rente genau ausrechnen lässt, ob man mit dieser Summe auch zurecht kommt, denn oftmals kommt das böse Erwachen erst hinterher.

Du siehst also, dass es hier leider keine Pauschalantwort gibt.

Viel Erfolg und Grüße,

gamü

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