Urlaub und Reisen
Gute Vorbereitung schützt vor Problemen
Eine chronische Erkrankung und regelmäßige Medikamenteneinnahme müssen weder Geschäfts-, noch Urlaubsreisen im Weg stehen. Bei gründlicher Vorbereitung sind entsprechende Vorhaben oft kein Problem.
Für alle, die von einer vorübergehenden oder dauerhaften Erkrankung betroffen sind, ist es empfehlenswert und häufig unumgänglich, frühzeitig vor Planung, Buchung oder Antritt einer Reise den behandelnden Arzt zu konsultieren. Dadurch können gesundheitliche, versicherungstechnische und organisatorische Fragen rechtzeitig besprochen und Lösungen für eventuell bestehende Probleme gefunden werden.
Der Arzt wird sich Reisewünschen seiner Patienten nicht in den Weg stellen, wenn er diese aus medizinischer Sicht für erfüllbar hält. Die Patienten sollten Bedenken ihres Arztes aus diesem Grund ernst nehmen. Das hat nicht nur gesundheitliche Bedeutung, sondern kann auch die Übernahme von Kosten durch die Versicherung betreffen, falls es auf der Reise oder während des Urlaubs zu medizinischen Komplikationen kommt. Eventuell kann der Arzt auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, eine gesundheitsverträglichere Reisealternative zu finden. Grundsätzlich sollte eine Reise nur bei stabilem Gesundheitszustand angetreten werden.
Auf die gute Planung kommt es an
Wer als Patient auf Reisen geht, sollte bedenken, dass er auf dem Reiseweg und am Reiseziel auf medizinische Hilfe angewiesen sein könnte. Neben der Betreuung durch qualifiziertes medizinisches Personal müssen dabei auch die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie die hygienischen Verhältnisse und möglicherweise bestehende Sprachprobleme berücksichtigt werden.
Soweit erforderlich sollte daher bereits im Vorfeld der Reise geklärt werden, wo sich geeignete Behandlungsmöglichkeiten finden, wie diese ausgestattet sind und welche Medikamente am Reiseziel erhältlich sind. Dabei helfen unter anderem Krankenkassen, Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen, die Botschaften der Reiseländer in Deutschland bzw. die jeweilige deutsche Botschaft im Zielland oder Reiseführer.
Eine Hilfe für Patienten mit hämatologischen Erkrankungen können unter Umständen die inzwischen recht zahlreichen Angebote für Dialyse-Betroffene sein. Diese Patienten, die mehrfach pro Woche zur Blutwäsche gehen müssen, sind zwingend auf Blutwäscheeinrichtungen an ihren Reisezielen angewiesen. Inzwischen hat sich ein umfangreiches Angebot für diese Patientengruppe entwickelt. Im Reisebüro lassen sich bei einigen Anbietern Reisen buchen, die neben Unterkunft und Freizeitangeboten auch die medizinische Versorgung am Urlaubsort umfassen. Ebenso können die Krankenkassen bei der Suche nach entsprechenden Praxen helfen.
Dialyse-Ärzte kennen sich in der Regel gut mit hämatologischen Erkrankungen aus. Die Praxen am Urlaubsort werden vielfach von deutschen Ärzten betrieben oder verfügen über deutschsprachiges Personal. Außerdem sind die Einrichtungen mit allen Fragen der Kostenübernahme vertraut.
Medikamente: Worauf ist zu achten?
Selbst wenn mancher Patient es sich wünschen mag, auch eine medikamentöse Behandlung darf während des Urlaubs nicht unterbrochen werden. Wer verreisen möchte, sollte daher vor Reiseantritt den Bedarf an Medikamenten berechnen und sich diese in der entsprechenden Menge verschreiben lassen, falls die Versorgung am Reiseziel nicht garantiert werden kann. Auch Medikamente für mögliche Notfälle gehören in die Reiseapotheke. Die Arzneimittel sollten nach Möglichkeit im Handgepäck mitgeführt werden. Dort gehen sie weniger leicht verloren. Bei Flugreisen ist zudem zu beachten, dass einige Medikamente die kalten Temperaturen im Gepäckraum nicht vertragen.
Bei Auslandsreisen kann es hilfreich oder erforderlich sein, sich vom Arzt (eventuell auch auf Englisch) bescheinigen zu lassen, welche Medikamente in welcher Menge für die Behandlung erforderlich sind. Das kann Schwierigkeiten bei der Zollkontrolle verhindern und gegebenenfalls die Beschaffung neuer Arzneimittel erleichtern, falls es zu Verlust oder Beschädigung kommt. Auch der Transfusionsausweis sollte mitgeführt werden.
Versicherung und Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte genießen in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, den gleichen Versicherungsschutz wie in Deutschland. Die Kosten der Behandlung einer unvorhersehbaren Erkrankung werden dort also übernommen. Zu diesen Ländern gehören unter anderem die EU-Mitgliedsstaaten sowie einige weitere Länder, die bei der Krankenkasse erfragt werden können. Als Versicherungsnachweis ist in europäischen Ländern die Europäische Krankenversicherungskarte erforderlich, die von der Krankenkasse ausgestellt wird. Zeichnet sich bereits im Vorfeld der Reise ab, dass eine Behandlung am Urlaubsort notwendig sein wird, sollte der Betroffene unbedingt eine Zusage der Krankenkasse einholen, dass diese die Kosten der Behandlung trägt.
Privatversicherte genießen oft einen umfangreicheren Auslandsversicherungsschutz als gesetzlich Versicherte. Genauere Auskünfte erteilt das jeweilige Versicherungsunternehmen. Bei Reise-Krankenversicherungen ist zu klären, ob die jeweilige Versicherung auch Erkrankungen umfasst, die bereits vor Reiseantritt bestanden haben oder bekannt waren. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist empfehlenswert.
Auf dem Weg zum Reiseziel
Da Medikamente auch unterwegs weiter regelmäßig eingenommen werden müssen, kann es insbesondere bei Fernreisen in andere Zeitzonen zu Problemen mit den Einnahmezeiten kommen. Vor Reiseantritt sollte deshalb mit dem Arzt geklärt werden, wie mit der Zeitverschiebung umzugehen ist.
Reisen ist anstrengend und kann eine gesundheitliche Belastung darstellen. Ein besonders wichtiger Punkt für viele Patienten mit hämatologischen Erkrankungen ist es, einer Thrombose vorzubeugen. Sie droht vor allem bei langen Reisen im Sitzen, ohne die Möglichkeit aufzustehen, also besonders im Flugzeug, aber auch im Auto, wenn nicht genügend Pausen eingelegt werden. Im Zug sollte der vorhandene Platz genutzt werden, um von Zeit zu Zeit etwas herumzugehen oder Gymnastik zu machen. Betroffene sollten das Thema mit ihrem behandelnden Arzt besprechen. Zur Verhinderung von Thrombosen können unter anderem Bewegung, Medikamente oder Stützstrümpfe eingesetzt werden.
Interview mit Dr. Regine Grosse, September 2008
Sozialgesetzbuch V, § 18SGBV - Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen WirtschaftsraumBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen, Dezember 2008
Hamburger Tropeninstitut, Reiseinformationen, März 2009


