
Bluttransfusion
Wie Blut vom Spender zum Empfänger kommt
Pro Jahr werden in Deutschland über vier Millionen Blutkonserven übertragen. Jede einzelne davon durchläuft ein komplexes Prüf- und Aufbereitungsverfahren.
Die Übertragung von Blut (Bluttransfusion) oder Blutbestandteilen ist ein unverzichtbares Behandlungsverfahren der modernen Medizin. Um möglichst viele Patienten gezielt und verträglich behandeln zu können, werden zumeist nur einzelne Bestandteile des gesammelten Blutes wie etwa Konzentrate aus roten Blutzellen (Erythrozyten-Konzentrate) übertragen.
Wozu werden Blutkonserven benötigt?
Blutkonserven ersetzen wichtige, nicht künstlich herstellbare Bestandteile des menschlichen Blutes, wenn diese vom Organismus eines Patienten nicht mehr in ausreichendem Maß bereitgestellt werden können. Dabei kann es sich unter anderem handeln um:
- rote Blutzellen (Erythrozyten): Sie dienen dem Sauerstofftransport und werden meistens in Form eines sogenannten Erythrozyten-Konzentrats verabreicht
- Blutplättchen (Thrombozyten): Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Blutgerinnung und werden in der Regel als Thrombozyten-Konzentrat übertragen
- von Zellen befreite Blutflüssigkeit (Blutplasma): Sie enthält alle nicht-zellulären Bestandteile des Blutes, die u.a. für die Blutgerinnung und die Körperabwehr wichtig sind
- Eiweißbestandteile des Blutes: Sie sind Träger wichtiger Funktionen des Blutes wie der Verteilung von Flüssigkeit zwischen Innenraum und Umgebung von Körperzellen, der Blutgerinnung, der Säureregulation des Körpers und vielem anderen mehr
- Komponenten des Abwehrsystems (Antikörper): Sie werden z.B. eingesetzt, um dem Körper bei Störungen der Körperabwehr, etwa im Verlauf schwerer Infektionen, zu unterstützen
Vollblut, d.h. Blut mit allen natürlich enthaltenen Komponenten, wird heutzutage nur noch in seltenen Fällen von einem Spender auf einen Empfänger übertragen. In der großen Mehrzahl der Fälle werden gespendete Blutproben in einzelne Blutbestandteile aufgetrennt, die dann, angepasst an die gesundheitlichen Bedürfnisse, zur Behandlung des Empfängers eingesetzt werden. Pro Jahr werden in Deutschland über vier Millionen Menschen mit Blutkonserven behandelt.
Welche Anforderungen werden an Blutspender gestellt?
In Deutschland dürfen grundsätzlich alle gesunden Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 68 Jahren (Erstspender bis 60 Jahre) mit einem Mindest-Körpergewicht von 50 kg Blut spenden. Ein Ausschluss von der Blutspende erfolgt unter anderem wenn der Spender:
- mit gefährlichen Viren infiziert ist, z.B. dem HI-Virus (HIV), dem Hepatitis-B- oder dem Hepatitis-C-Virus (HBV bzw. HCV)
- ein Sexualleben führt oder in Lebensumständen lebt, die ein erhöhtes Infektionsrisiko für die genannten Virus-Erkrankungen befürchten lassen. Hierunter fallen zum Beispiel männliche und weibliche Prostituierte, homo- und bisexuelle Männer, Häftlinge u.a.m.
- drogen-, alkohol- oder medikamentenabhängig ist
Eine vorübergehende Rückstellung von der Blutspende erfolgt unter anderem:
- bei Anzeichen für das Vorliegen einer Erkrankung wie Fieber, erhöhter Blutdruck, beschleunigter Puls, erniedrigter roter Blutfarbstoff
- nach medizinisch nachgewiesener Heilung von bestimmten Infektionskrankheiten, z.B. für zwei Jahre nach ausgeheilter Tuberkulose
- nach bestimmten Reisen, etwa für mindestens sechs Monate nach Aufenthalten in Malariagebieten
- nach Impfungen, Operationen oder bestimmten medizinischen Untersuchungen
- nach Schwangerschaften (für sechs Monate)
Wie läuft die Blutspende ab?
Blutspender werden vor der Blutspende von einem Arzt untersucht und zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Dabei spielen alle Faktoren eine Rolle, die auf eine mögliche Gefährdung der Empfänger durch das gespendete Blut hinweisen. Vor der eigentlichen Spendenentnahme wird ein Blutstropfen des Spenders aus dem Finger oder dem Ohrläppchen entnommen und innerhalb weniger Minuten auf den Anteil des roten Blutfarbstoffs und andere Richtgrößen untersucht. Liegt etwa eine Blutarmut (Anämie) vor, wird keine Blutspende durchgeführt.
Die eigentliche Blutspende erfolgt im Liegen. Das Blut wird in der Regel aus einer Vene in der Ellenbeuge entnommen und von dort in eine Maschine geleitet, die die weitere Verarbeitung des Bluts vorbereitet. Normalerweise wird ein halber Liter Blut pro Sitzung gespendet. Die Entnahme dauert rund zehn Minuten.
Wie wird das gespendete Blut aufbereitet?
Die Aufbereitung des Blutes erfolgt in der Regel bereits während der Entnahme. So wird das Blut teilweise in seine Einzelbestandteile zerlegt, sodass z.B. Blutzellen und Blutflüssigkeit getrennt voneinander vorliegen. Die weitere Auftrennung erfolgt durch Zentrifugieren und spezielle Filter, die gezielt einzelne Blutkomponenten aus dem Blut herauslösen. Zur Stabilisierung der Blutkomponenten können spezielle Nährlösungen zugegeben werden, die die Lagerfähigkeit der Blutprodukte verbessern.
Dennoch können insbesondere die Blutzellen einer Spende nur innerhalb relativ kurzer Zeiträume verwendet werden. Erythrozyten etwa können je nach Verfahren nur zwischen 28 und 49 Tage lang gekühlt gelagert werden. Danach sind sie für die Übertragung auf einen Empfänger nicht mehr geeignet.
Die Sicherheit der Blutprodukte für die Empfänger hat oberste Priorität und wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen gewährleistet. Im Zuge der Entnahme und Aufbereitung werden sämtliche Blutspenden mehrfach auf möglicherweise bestehende Erkrankungen des Spenders untersucht. Insbesondere wird das Blut auf die Erreger von AIDS (HIV) und gefährlichen Leberentzündungen (Hepatits B und C) sowie auf den Auslöser von BSE (?Rinderwahnsinn?) getestet. Zusätzlich werden zahlreiche Qualitätskontrollen durchgeführt.
Gibt es Hinweise darauf, dass ein Blutprodukt einen gefährlichen Erreger enthält, erfolgen sofort umfangreiche Zusatzuntersuchungen. Einsatz und Vertrieb der betroffenen Blutprodukte werden gestoppt. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, werden die entsprechenden Produkte vernichtet.
Bundesärztekammer und Paul-Ehrlich-Institut: Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (TFG) (2005 und 2007)
Bekanntmachung des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit: Verfahren zur Rückverfolgung (Look Back) (gemäß § 19 Transfusionsgesetz). (2006)
Deutsches Rotes Kreuz: Statistik der Blutspenden in Deutschland.50 Jahre Blutspendedienst des BRK. Haemotherapie Nr. II/2003

