Altenpflege

Baden-Württemberg schreibt Gestaltung von Heimen vor

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg eine eigene Heimbauverordnung erlassen, die seit Anfang dieses Monats gilt.

STUTTGART. Mit der Föderalismusreform war das Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Bei einer Übergangsfrist von zehn bis maximal 25 Jahren ist in der Verordnung vorgeschrieben, dass jeder Heimbewohner über einen Einzelraum mit eigener Dusche und WC verfügen soll. Ausdrücklich heißt es, der Wohnraum solle den Bewohnern eine "geschützte Privat- und Intimsphäre bieten".

Wohngruppen sollen maximal bis zu 15 Plätze umfassen. Die baulichen Zusatzkosten sollen sich, umgelegt auf den Tagessatz, auf bis zu 1,20 Euro addieren, gibt das Ministerium an. Kritik haben die neuen Vorgaben beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste ausgelöst, der 330 vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Südwesten vertritt. Die Verordnung greife "massiv in die Eigentumspositionen der Träger bestehender Einrichtungen ein", so der bpa.


Quelle: Nach Informationen unseres Partners Ärzte Zeitung
Autor: fst
Stand: Sep 9, 2009


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