Ratgeber Pharmazie und Gesundheit
Verbrennungen/Verbrühungen
Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: eine Brandwunde beim Bügeln, Kochen oder beim Grillen. So gehören Verbrennungen und Verbrühungen zu den häufigsten Unfällen im Haushalt. Glücklicherweise sind es meist nur kleine Bagatellverletzungen, die jeder mit einfachen Maßnahmen selbst versorgen kann.
Beschwerden und ihre Ursachen
Verbrennungen und Verbrühungen betreffen die Haut; bei schweren Formen auch die darunterliegenden Gewebe. Eine Verbrennung entsteht durch trockene Hitze, zum Beispiel durch direkten Kontakt mit der Herdplatte oder dem offenen Feuer, und eine Verbrühung durch feuchte Hitze (heiße Flüssigkeiten, Dämpfe). In Abhängigkeit von der Tiefe der Verletzung werden drei Verbrennungsgrade unterschieden.Verbrennung ersten Grades: Geschädigt sind lediglich die oberen Hautschichten. Diese röten sich, schwellen eventuell an und schmerzen. Ein typisches Beispiel ist der Sonnenbrand.Verbrennung zweiten Grades: Hierbei sind auch tiefere Hautschichten betroffen. Neben Rötung und Schmerzen kommt es zur Blasenbildung (Brandblasen), zum Beispiel nach kurzzeitigem Berühren der heißen Fläche eines Bügeleisens.Verbrennung dritten Grades: Durch länger dauernden Einfluss großer Hitze werden Haut und darunterliegende Gewebe einschließlich der Hautanhangsgebilde (z. B. Haare, Nägel) geschädigt. Die betroffenen Stellen können weiß, aber auch schwarz und verkohlt aussehen. Schmerzen treten kaum auf, da die Nerven gleichermaßen zerstört sind. Eine Verbrennung dritten Grades ist immer von Verbrennungen ersten und zweiten Grades umsäumt.
Hilfe aus der Apotheke
Verbrannte Haut ist anfällig gegenüber Keimen, da sie in ihrer Abwehrfunktion stark eingeschränkt ist. Dies gilt ganz besonders für offene Brandblasen. Daher sollten Brandwunden abgedeckt und vor äußeren Einflüssen (z. B. Keimen) geschützt werden. Für kleine Verletzungen ersten oder zweiten Grades eignen sich sterile Pflaster, beispielsweise Hydrokolloidpflaster oder Pflaster mit Silberbeschichtung (wirken antiseptisch). Für größere Brandwunden gibt es sterile großflächige Verbandmittel (z. B. Metalline-Tücher). Zusätzlich können Schmerzmittel mit entzündungshemmender Wirkung (z.B. Acetylsalicylsäure, Ibuprofen) eingesetzt werden.
Wann zum Arzt?
Lebensgefahr (Notarzt!) besteht, wenn eine Verbrennung zweiten oder dritten Grades bei einem Erwachsenen mehr als 18 Prozent der Körperoberfläche betrifft und bei einem Kind mehr als acht Prozent. Einen sofortigen Arztbesuch erfordern jede Verbrennung dritten Grades, eine Verbrennung zweiten Grades, wenn diese größer als ein Handteller ist sowie jede großflächige Verbrennung ersten Grades. Kinder mit Verbrennungen sollten grundsätzlich von einem Arzt behandelt werden. Desweiteren sollte jede Brandwunde einem Arzt vorgestellt werden, die schlecht heilt und/oder ein eitriges Sekret (Hinweis auf eine bakterielle Infektion) absondert.
Erste Hilfe
Die wichtigste Maßnahme bei Verbrennungen und Verbrühungen ist Kühlen und zwar möglichst sofort nach Eintreten der Verletzung: Dazu wird die betroffene Stelle mindestens 20 Minuten unter fließendes, kaltes Wasser gehalten oder in einen Eimer mit kaltem Wasser getaucht. Die Kältebehandlung soll erst beendet werden, wenn der Schmerz vorüber ist und auch außerhalb des kalten Wassers ausbleibt.
Zum Notarzt!
Lebensgefahr besteht, wenn eine Verbrennung zweiten oder dritten Grades bei einem Erwachsenen mehrals 18 Prozent der Körperoberfläche betrifft und bei einem Kind mehr als acht Prozent. Hierbei besteht das Risiko eines lebensbedrohlichen Kreislaufschocks. Außerdem können noch nach Tagen schwere Nierenschäden auftreten.
So nicht!
Puder, Mehl, Öl und sonstige "Hausmittel" bei Verbrennungen dienen als Nährboden für Keime und vergrößern die Infektionsgefahr. Die Infektionsgefahr wird ebenso durch das Aufstechen von Brandblasen erhöht.
Wissenswertes
Das Beurteilen der Größe der verbrannten oder verbrühten Körperfläche erfolgt nach der Neuner-Regel:Kopf = 9 %Hals = 1 %Arm = 9 %Handfläche = 1 %Rumpf vorn = 18 % (2 x 9 %)Rumpf hinten = 18 % (2 x 9 %)Bein = 18 % (2 x 9 %)






