Beinvenenthrombose - Prävention
Prävention
Abhängig vom jeweiligen Thromboserisiko gibt es standardisierte Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und Unfallchirurgie zu Maßnahmen, mit denen ein Thromboseereignis verhindert werden kann.
Um das individuelle Thromboserisiko einschätzen zu können, muss der Arzt verschiedene Kriterien erfragen oder durch Untersuchungen feststellen. Diese Kriterien sind:
- Eine kurz zuvor bestehende Bettlägerigkeit von mehr als drei Tagen
- Größere Operationen innerhalb der letzten vier Wochen
- Schmerzen entlang der tiefen Venenstrecke
- Unter- und Oberschenkelschwellung von mehr als drei Zentimetern gegenüber der gesunden Gliedmaße
- Mehr als zwei Verwandte ersten Grades mit tiefer Beinvenenthrombose
- Lähmung des Beines/Gipsverband,
- Ein akuter bösartiger Tumor
- Ein Krankenhausaufenthalt innerhalb der letzten sechs Monate
- Eine Rötung des Beines
- Erweiterte oberflächliche Venen
- Mit dem Finger eindrückbare Wassereinlagerung (Ödem) der betroffenen Extremität
- Ein vorangegangener Unfall oder eine Verletzung, die weniger als 60 Tage zurückliegen
Für alle Patienten gilt gleichermaßen, dass nach Operationen eine frühestmögliche Mobilisierung erfolgen soll. Vor allem durch die Betätigung der Wadenmuskulatur wird der Rückstrom des venösen Blutes aus den Beinen angeregt. Wenn der Patient nicht aufstehen kann, so müssen zumindest Bewegungsübungen im Bett erfolgen. Anleitungen zu solchen Übungen geben Krankengymnastinnen auf den Stationen der Klinik. Auch Hilfsmittel wie Bettfahrräder oder Geräte zur Wadenmuskelkompression können hierbei zum Einsatz kommen. Ebenfalls unerlässlich ist das Tragen von Stützstrümpfen zur Thrombosevorbeugung, so genannten Thromboseprophylaxestrümpfen. Diese können (und müssen!) auch von bettlägerigen Patienten permanent getragen werden.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Maßnahmen muss dann eine individuelleHeparintherapie erfolgen, die sich in ihrer Dosierung nach der Risikoeinschätzung und nach der Wahl der Heparinform (fraktioniert oder unfraktioniert) durch den Arzt richtet. Abhängig vom verwendeten Heparinpräparat und der Risikoeinschätzung wird das gerinnungshemmende Medikament ein- bis dreimal täglich unter die Haut gespritzt. Nach ambulanten Operationen, nach denen der Patient sofort wieder nach Hause entlassen wird, können diese Injektionen auch vom Patienten oder seinen Angehörigen vorgenommen werden. Das Heparin ist nach Verordnung durch den Arzt in Fertigspritzen mit sehr kurzen, feinen Nadeln erhältlich. Die Injektion in die Haut der Bauchdecke ist im Beipackzettel der Spritzenpackung ausführlich beschrieben und erfordert vielleicht anfängliche Überwindung, jedoch keine medizinischen Fertigkeiten.
Die Dauer der Thrombosevorbeugung richtet sich nach dem individuell ermittelten Risiko. Die Heparingabe und das Tragen der Kompressiosstrümpfe sind in jedem Fall so lang erforderlich, wie die Wadenmuskulatur in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist.
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