Bandverletzungen (z.B. Kreuzbänder, Sprunggelenk) - Diagnose
Diagnose
Grundlage der Diagnosefindung bei Bandverletzungen sind die Schilderung des Verletzungshergangs, die gründliche Tastuntersuchung des Gelenks und der benachbarten Knochen sowie die Prüfung der Beweglichkeit. Gegebenenfalls erfolgt die Untersuchung in örtlicher Betäubung. Röntgenaufnahmen sind zur Bestätigung der Diagnose und zum Ausschluss weiterreichender Verletzungen erforderlich.
Je nach betroffenem Gelenk und abhängig von der Klarheit des Befundes kann es auch nötig sein, das Gelenk zu spiegeln, also den Gelenkinnenraum mithilfe eines Apparats optisch zu beurteilen. Ebenso können eine Ultraschalluntersuchung oder dreidimensionale Röntgen- (Computertomographie, CT) bzw. Magnetfeldaufnahmen (Kernspintomographie, Magnetresonanztomographie, MRT) genauere Aussagen über Art und Umfang der Verletzung erlauben. Besonders die Kernspintomographie eignet sich dafür, Bänder und Gelenkkapsel abzubilden.
Kreuzbänder
Der Arzt untersucht stets sämtliche Funktionen eines verletzten Gelenks. Neben der Prüfung, ob eine schubladenartige Verschieblichkeit des Unterschenkels gegen den Oberschenkel besteht, wird er deshalb testen, ob andere Instabilitäten im Gelenk zu beobachten sind, die auf weitergehende Verletzungen des Knies hinweisen. Erforderlich sind in jedem Fall Röntgenaufnahmen von hinten und seitlich. Sie werden gegebenenfalls um Spezialaufnahmen, Ultraschall, CT und MRT ergänzt. So genannte gehaltene Röntgenaufnahmen, bei denen der Bandschaden durch äußere Krafteinwirkung besonders betont wird, werden nicht mehr regelmäßig vorgenommen, da sie unter Umständen zu einer zusätzlichen Schädigung des Gelenks führen können.
Oberes Sprunggelenk
Aus der Krankengeschichte erfragt der Arzt, ob bei den Patienten eine bekannte Bandinstabilität im Sprunggelenk besteht. Diese ist nicht selten. Oft entsteht sie durch wiederholte Dehnungen im Sprunggelenk oder schlecht ausgeheilte ältere Bandverletzungen.
Bei der Tastuntersuchung versucht der Arzt, den Verlauf der Bänder zu ertasten, um so auf mögliche Rissverletzungen zu schließen. Weiterhin testet er, ob sich der Fuß seitlich untypisch weit abknicken lässt und ob sich der Fuß im oberen Sprunggelenk nach vorne oder hinten verschieben lässt (Schubladentest). Unter Umständen kann die Prüfung der Beweglichkeit des Gelenks bei gleichzeitiger Ultraschalluntersuchung vorgenommen werden. MRT und CT kommen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.
Die Spiegelung des oberen Sprunggelenks kann erforderlich sein, um zu überprüfen, ob auch die Bindegewebsverbindung der beiden Unterschenkelknochen (Syndesmose) von der Verletzung betroffen ist.
Autor: Jan Groh
Niethard FU, Pfeil J. Orthopädie (2. Auflage). Stuttgart 1992.
Nach Informationen der Uni-Düsseldorf
http://www.ncbi.nlm.nih.gov
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