Nagelpilz - Onychomykose - Diagnose
Diagnose
Der Verdacht auf das Bestehen einer Nagelpilzerkrankung (Onychomykose) kann in der Regel bereits bei der körperlichen Untersuchung durch den Hautarzt geäußert werden. Als gesichert gilt die Diagnose einer Nagelpilzerkrankung allerdings erst dann, wenn im Nagelmaterial Pilzelemente nachgewiesen werden können.
Zum Nachweis werden winzige Hornschüppchen von der Nagelplatte abgeschabt. Nicht immer gelingt der mikroskopische Nachweis nach Aufbringen der Schüppchen auf einen Objektträger und Aufweichen des Materials mit Kalilauge. Daher wird in der Regel zusätzlich Hornmaterial auf einer Petrischale (flachen Schale, in der Laboratoriumsdiagnostik gebräuchlich) mit einem sterilen Nährboden ausgestreut. Nach etwa drei bis vier Wochen kann beurteilt werden, ob krankheitserregende Pilze in Form einer Pilzkultur gewachsen sind. Gegebenenfalls kann auch die genaue Art des Pilzes bestimmt werden. Durch den Versuch, Pilze auf dem Nährmedium anzuzüchten, können kleinere Anzahlen an Pilzzellen nachgewiesen werden als bei mikroskopischer Untersuchung.
Vor der Einleitung einer innerlichen medikamentösen Therapie sollte der Pilznachweis durchgeführt werden. Außerdem wird vor Behandlung mit Pilz hemmenden Medikamenten, in der Regel Blut zur Bestimmung von Leberenzymen abgenommen. Diese Untersuchung wird vorsichtshalber durchgeführt, da manche dieser Medikamente bei innerlicher Anwendung die Leberfunktion vorübergehend beeinträchtigen können. Bei der äußerlichen Anwendung besteht dieses Problem nicht, weil der Wirkstoff hierbei im Allgemeinen nicht beziehungsweise nur in winzigen Mengen ins Blut gelangt. Es sollten - je nach Wirkstoff - im Laufe der Behandlung wiederholt Blutuntersuchungen durchgeführt werden.
Bei der körperlichen Untersuchung wird der Hautarzt neben den Finger- und Zehennägeln des Patienten auch die Zehenzwischenräume betrachten und gegebenenfalls auch von dort Hautschüppchen zur kulturellen Untersuchung entnehmen. In der Hälfte der Fälle ist eine Pilzerkrankung der Nägel nämlich mit einer Pilzerkrankung der freien Haut kombiniert. Gegebenenfalls wird der Hautarzt auch prüfen, ob Anzeichen einer Pilzerkrankung an einem anderen Hautareal, zum Beispiel im Bereich der Leiste, bestehen.
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