Alternative Krebs-Therapie
Kostenübernahme durch Krankenversicherungen
Die Kostenerstattung wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt. Auf jeden Fall muss bei der jeweiligen Krankenkasse vor Einleitung der Therapie ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Für die Krankenkassen ist die Kostenübernahme von alternativen Krebs-Therapien eine Einzelfallentscheidung. Für die gesetzlichen Krankenkassen besteht keine rechtliche Verpflichtung, wissenschaftlich nicht belegte Maßnahmen zu bezahlen. In der Regel verlangen sie einen Nachweis, dass die in Frage kommenden unkonventionellen Therapiemethoden in einer ausreichenden Zahl von Fällen erfolgreich waren.
Mitunter wird jedoch im Sinne des Versicherten entschieden, da die entsprechenden Gremien der Krankenkassen über einen gewissen Ermessensspielraum verfügen. D.h. die Krankenkassen zahlen die jeweilige alternative Therapie. Allgemeine Aussagen zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind allerdings nicht möglich. Es empfiehlt sich vor Therapiebeginn, mit der jeweiligen Krankenkasse die Kostenerstattung zu klären.
Manche private Krankenversicherungen und Beamtenbeihilfen können in Bezug auf die Bezahlung alternativer Heilmethoden allerdings großzügiger sein. Aber auch hier ist es ratsam, bevor die Therapie beginnt mit den Verantwortlichen zu sprechen.
Kostenerstattung für homöopathische und naturheilkundliche Präparate unter Umständen möglich
Mitunter übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel, die aus der Homöopathie, der anthroposophischen Medizin und der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) stammen. In diese Gruppe fallen z.B. Mistelpräparate.
Weitaus problematischer ist die Kostenerstattung durch die Krankenkassen bei Thymus-, Peptid- (z.B. "Faktor AF2") oder Vitaminpräparaten, Antioxidanzien und Zink sowie Enzymen. Ebenso entstehen meist große Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme von Präparaten und Heilmethoden, die z.B. von Expertengremien als unwirksam abgelehnt werden, nicht als Arzneimittel gelten wie Nahrungsergänzungsmittel oder wenn der Therapeut keine kassenärztliche Zulassung hat. Darunter fallen beispielsweise Sauerstoff- oder Fiebertherapien, Hyperthermien, Tumorimpfungen und andere Verfahren.



