Viele Frauen entschließen sich nach der Behandlung von Brustkrebs, eine Anschlussheilbehandlung anzuhängen. Oft wollen oder müssen sie ihre Kinder zu dem Aufenthalt mitnehmen. Grundsätzlich ist dies weder unmöglich noch ungewöhnlich, doch nicht selten beginnt hier der Streit mit den Krankenkassen.
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