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Ernährung

Pollenallergie: Wenn auch Essen krankmacht

Die pollenfreie Jahreszeit stellt für viele Allergiker eine Erholung dar - doch auch jetzt ist Vorsicht geboten, denn einige reagieren nicht nur auf Pollen, sondern auch auf verschiedene Nahrungsmittel. Was müssen Sie als Pollenallergiker beachten?

Wenn ein Birkenpollen-Allergiker auch auf Nüsse allergisch reagiert, dann spricht man von einer so genannten Kreuzreaktion. Doch warum reagiert der Körper nicht nur auf Pollen, sondern auch auf ganz bestimmte Nahrungsmittel? Die Ursache liegt darin, dass sich einige Eiweißbausteine, die für die allergische Reaktion verantwortlich sind, in Pollen und Nahrungsmitteln ähneln können. Meist tritt die Immunantwort des Körpers unmittelbar nach dem Verzehr des jeweiligen Nahrungsmittels auf. Wenn man weiß, auf welche Pollen man allergisch reagiert, dann sollte man bei bestimmten Nahrungsmitteln also Vorsicht walten lassen.

Bei welchen Allergenen ist Vorsicht geboten?

Im Prinzip kann jedes Nahrungsmittel eine allergische Reaktion auslösen. Einige Lebensmittel haben jedoch ein besonders hohes allergenes Potential. Menschen, die auf Birkenpollen allergisch reagieren, weisen häufig auch eine Überempfindlichkeit gegenüber Kernobst (vor allem Apfel oder Birne), Steinobst (wie Pflaume oder Aprikose), Nüssen (Mandel, Walnuss etc.), Kiwi oder Avocado auf. Beifuß-Allergiker sollten bei folgenden Nahrungsmitteln und Gewürzen Vorsicht walten lassen: Tomaten, Sellerie, Artischocken, Mohrrüben, Gurke, Paprika, Melone, Muskat, Pfeffer, Anis, Koriander, Zimt und Knoblauch. Bekannt ist auch, dass bei einer bestehenden Überempfindlichkeit gegen Gräser und Roggen eine Kreuzallergie mit Erdnüssen oder Sojamehl auftreten kann.

Es hängt von individuellen Faktoren ab, ob man letztlich wirklich eine Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel entwickelt. Nicht jeder, der beispielsweise auf Birkenpollen allergisch reagiert, muss auch zwangsläufig eine Allergie auf Nüsse bekommen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass bei zwei bis drei Prozent der Erwachsenen und bei zwei bis acht Prozent der Kinder eine Nahrungsmittelallergie auftreten kann. Am häufigsten ist dabei die pollenabhängige Nahrungsmittelallergie. Die Zahl der Pollenallergiker in Europa steigt, wobei in Zentral- und Nordeuropa vor allem die Birkenpollenallergie im Vordergrund steht. Die Forscher gehen daher davon aus, dass auch die Nahrungsmittelallergien weiter zunehmen werden.

Wissen, was man isst

Bislang hatten Verbraucher schlechte Karten, was die Kennzeichnungspflicht von Nahrungsmitteln anbelangte, insbesondere bei Fertiggerichten, denn nicht alle Inhaltsstoffe mussten auch aufgeführt werden - für Allergiker ein echtes Risiko! So kann z.B. Vollmilchschokolade Spuren von Nüssen enthalten, was aber nicht auf dem Etikett vermerkt werden musste.

Jetzt gibt es in diesem Zusammenhang jedoch gute Nachrichten für Nahrungsmittelallergiker: Im November 2005 wird für die Hersteller eine neue EU-Richtlinie zur Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln verpflichtend. Allergiker können dann gezielt auf Produkte zurück greifen, die frei von jenen Stoffen sind, auf die sie allergisch reagieren.

Unter die neue Kennzeichnungspflicht fallen folgende Produktgruppen (und alle Erzeugnisse daraus):


  • Weizen

  • Gerste

  • Roggen

  • Hafer

  • Fisch

  • Krustentiere

  • Eier

  • Erdnüsse

  • Soja

  • Milch (einschl. Laktose)

  • Schalenfrüchte (Nüsse)

  • Sellerie

  • Senf

  • Sesam

  • Schwefeldioxid

  • Sulfite



Das bedeutet konkret, dass künftig die Bezeichnung "pflanzliche Öle" nicht mehr ausreicht, da daraus nicht hervor geht, ob sich dahinter ein Allergen verbirgt. Die vollständige Kennzeichnung muss dann lauten "Pflanzliche Öle (aus Soja)".

Zudem wird die "25%-Regel" abgeschafft: Künftig müssen auch Bestandteile, die weniger als ein Viertel des Gewichts des Enderzeugnisses ausmachen, angegeben werden. Enthält also eine Fertigsuppe zu einem geringen Teil auch Wurst, so muss künftig auch die Zusammensetzung der Wurst aufgeführt werden. Schon jetzt werden einige Produkte nach der neuen EU-Regelung gekennzeichnet.

Für lose Waren wie Aufschnitt in Metzgereien gilt die Kennzeichnungspflicht allerdings nicht und auch die Speisekarte im Restaurant muss nicht neu geschrieben werden. Hier muss der Konsument weiterhin nachfragen.

Auch wenn die neue Allergenkennzeichnungspflicht einen großen Fortschritt für den Verbraucherschutz darstellt - die immer länger werdenden Zutatenlisten machen die Auswahl nicht eben leichter. Besser beraten ist bestimmt, wer statt auf Fertigprodukte lieber auf selbst zubereitete Nahrungsmittel zurück greift.

BSMO, 17.01.2005

Quellen: Nach Informationen der Ärzte Zeitung, Techniker Krankenkasse, des Deutschen Grünen Kreuzes, Aid infodienst und des GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit in der Helmholtz-Gesellschaft


Autor: Springer Medizin
Stand: Jan 24, 2005


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