
Pflegegerecht wohnen
Tipps für Angehörige
Pflege zu Hause ist in den meisten Fällen machbar, erfordert jedoch mitunter bauliche Veränderungen oder den Einsatz von Hilfsmitteln. Welche Möglichkeiten gibt es? Wer leistet finanzielle Unterstützung? Geben Sie pflegenden Angehörigen die richtigen Tipps mit auf den Weg.
Besonders im höheren Lebensalter verbringen die Menschen immer mehr Zeit in der eigenen Wohnung, da ihnen ihr Zuhause Sicherheit und Geborgenheit vermittelt. Im Allgemeinen denken Menschen beim Bezug oder Bau einer Wohnung nicht daran, die Wohnung für den Pflegefall entsprechend vorzubereiten. Doch die Lebensqualität im Alter hängt weitgehend davon ab, wie selbstständig und eigenverantwortlich man sein Leben gestalten kann. Heute gibt es viele Hilfsmittel, die eine Pflege zu Hause möglich machen. Und bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit genügen manchmal kleine bauliche Veränderungen, um die vertraute Wohnung den veränderten Bedürfnissen anzupassen.
Wer hilft bei der Wohnungsanpassung?
Es gibt zahlreiche Wohnberatungsstellen (zum Beispiel in den Seniorenbüros, im Sozialamt) in den Städten und Gemeinden, deren Mitarbeiter bei einem Hausbesuch konkrete Verbesserungsmaßnahmen mit den Angehörigen besprechen und planen sowie bei den erforderlichen Anträgen helfen. Auch Pflegedienste und Sozialstationen können als erste Ansprechpartner dienen. Für die Verbesserung des Wohnumfeldes (zum Beispiel Einbau eines behindertengerechten Bades, Rampen für Rollstuhlfahrer, Türverbreiterungen) können von der Pflegeversicherung Kosten bis zur Obergrenze von 2.557 Euro bewilligt werden. Wenn sich die Pflegesituation erheblich verändert hat, kann dieser Zuschuss ein zweites Mal gewährt werden.
Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung an den Kosten der Maßnahmen zur Wohnungsanpassung vorgesehen. Der Umfang ist von der Höhe der Gesamtkosten und dem Einkommen des Pflegebedürftigen abhängig. Gegebenenfalls übernimmt auch das Sozialamt die Kosten zur Verbesserung der Wohnsituation von älteren Menschen über die im XII. Sozialgesetzbuch festgelegten Leistungen zur Sozialhilfe wie:
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Eingliederungshilfe
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Nach § 33 Sozialgesetzbuch V haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel, um die körperlichen Beeinträchtigungen auszugleichen. So geht´s: Die Patienten oder deren Angehörige sollten die Erfordernisse mit dem Arzt besprechen. Er wird dann für das Hilfsmittel eine ärztliche Verordnung ausstellen. Mit der Verordnung wird das Hilfsmittel bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Das Sanitätshaus liefert nach Genehmigung durch die Krankenkasse das Hilfsmittel zum Kranken nach Hause. Die Einweisung in das Hilfsmittel wird durch die Mitarbeiter des Sanitätshauses durchgeführt und gebenenfalls durch Pflegefachkräfte wiederholt.
- Das Hilfsmittel sollte zunächst immer ausprobiert werden, bevor es angeschafft wird.
- Vor der Anschaffung sollte die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erfolgen. Eine nachträgliche Erstattung der Kosten kann problematisch sein.
Nach § 40 Sozialgesetzbuch XI Abs. 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Pflegeversicherung tritt jedoch nur dann ein, wenn zuvor eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse besteht. Die Hilfsmittel sollen eine Überforderung des Pflegebedürftigen verhindern, die pflegerischen Tätigkeiten erleichtern und somit eine Überforderung der Pflegeperson verhindern sowie eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen beziehungsweise erhalten.
So geht´s: Für Pflegehilfsmittel in der ambulanten Versorgung genügt ein kurzer, formloser Antrag bei der Pflegekasse mit dem Namen des Pflegebedürftigen, Geburtsdatum und Art des beantragten Pflegehilfsmittels.
Sollte die Pflegekasse die Kosten nicht übernehmen oder liegt noch keine Pflegestufe vor, können technische Pflegehilfsmittel gegen Gebühr bei einem Sanitätshaus geliehen werden.
Gestaltung des Pflegezimmers
Für Pflegebedürftige, die viel Zeit im Bett verbringen, wird das häusliche Pflegezimmer zum Lebensmittelpunkt. Dort soll man sich wohl fühlen, es muss aber auch zweckmäßig sein. Wenn der Pflegebedürftige dazu in der Lage ist, sollte er bei der Einrichtung des Pflegezimmers mit einbezogen werden. Kann er dies nicht mehr, versuchen Sie sich in seine Lage zu versetzen. Überlegen Sie, welche Farben er bevorzugt, welches sein Lieblingsbettzeug ist, ob er Pflanzen oder andere Erinnerungsgegenstände besonders gern mag.
Die Einrichtung des Pflegezimmers
Idealerweise sollte der Raum nicht abseits und isoliert vom sozialen Geschehen liegen. Zudem sollte er in der Nähe von Bad und Toilette sein. Das Zimmer sollte hell und möglichst lärmfrei sein und eine gleichbleibende, nicht zu trockene Raumtemperatur (ca. 21-23°C) haben. Das Bett sollte so gestellt sein, dass der Pflegebedürftige eine optimale Blickrichtung zum Fenster und zur Tür hat. Zur Ablage der Pflegeutensilien benötigt man einen Schrank oder eine Kommode, damit sie schnell griffbereit und trotzdem gut verstaut sind. Ein geschlossener Abfalleimer im Zimmer ist sinnvoll. Ein Radio oder Fernsehgerät vermittelt den Eindruck, mit der Außenwelt verbunden zu sein. Stellen Sie einen Sessel oder einen bequemen Stuhl bereit, einen höhenverstellbaren Beistelltisch oder Nachttisch und eine Leselampe.



