
Verlaufskontrolle
Regelmäßige Untersuchungen sind wichtig
Alzheimer ist eine chronische Krankheit, die zwar behandelt, aber nicht geheilt werden kann. Ihre Symptome nehmen mit der Dauer der Erkrankung an Schwere zu. Es ist deshalb notwendig, den Krankheitsverlauf in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Empfohlen wird ein Abstand der Kontrolluntersuchungen von sechs bis zwölf Monaten. Gerade zu Beginn der Behandlung, wenn die optimale Dosis der eingesetzten Medikamente noch nicht bekannt ist, können häufigere Arztbesuche notwendig sein, um Anpassungen vorzunehmen. Ebenso sind Kontrollen angezeigt, wenn es zu raschen Veränderungen der Beschwerden kommt.
Die Verlaufsuntersuchungen bestehen in der Regel aus dem Gespräch mit dem Arzt, der körperlichen Untersuchung, der Prüfung von Nerven- und Gehirnfunktionen sowie verschiedenen Tests. Sie erfassen die geistige Leistungsfähigkeit, das Ausmaß der Demenz, die Stimmungslage des Patienten und seine Fähigkeit, mit den Anforderungen des alltäglichen Lebens zurechtzukommen.
Auch Begleiterkrankungen müssen kontrolliert werden
Begleiterkrankungen, die bei alten Menschen häufig vorliegen, werden bei den Verlaufsuntersuchungen zur Alzheimer-Krankheit ebenfalls berücksichtigt. Sie können zusätzliche Kontrollen bei Ärzten aus anderen Fachgebieten erforderlich machen. Durch die Zusammenarbeit verschiedener Spezialisten wird die optimale Behandlung aller Beschwerden der Patienten gewährleistet.
Die regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustands der Betroffenen erlaubt es, die Behandlung stets an die jeweiligen Erfordernisse anzupassen. Ebenso bieten die Kontrollen den Patienten, ihren Angehörigen und dem Arzt Gelegenheit, auf neu aufgetretene Probleme hinzuweisen und die pflegerische Betreuung den aktuellen Bedürfnissen entsprechend zu verändern.
Bei neu auftretenden Symptomen den Arzt aufsuchen
Bisher unbekannte Krankheitssymptome sollten immer Anlass für einen Besuch beim Alzheimer-Spezialisten sein. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerden scheinbar nichts mit der Alzheimer-Erkrankung zu tun haben. Der Facharzt wird dann entscheiden, wie auf die neuen Symptome reagiert werden sollte und ob eine Veränderung der Behandlung erforderlich ist. So dürfen z.B. bestimmte Medikamente zur Behandlung von Alzheimer nicht eingesetzt werden, wenn die Patienten an Leberstörungen, Magengeschwüren oder langsamem Herzschlag (Bradykardie) leiden.
Die Diagnose Alzheimer beruht zu großen Teilen auf dem Ausschluss anderer Ursachen der Demenz. Selbst erfahrene Ärzte erreichen nicht immer völlige Gewissheit über die vorliegende Krankheit. Bei sehr rasch eintretender Verschlechterung des Zustands und dem Auftreten bisher unbekannter Symptome kann es deshalb notwendig werden, die Diagnose Alzheimer noch einmal zu überprüfen. Beispiele für Veränderungen, die eine solche Überprüfung nach sich ziehen können, sind etwa die plötzliche Austrocknung des Patienten (Exsikkose), wiederkehrende Infekte oder das Auftreten von Tumoren.



