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Diagnose

Alzheimer: Mehr als nur ein nachlassendes Gedächtnis

Gedächtnisstörungen haben zahlreiche Ursachen, Alzheimer-Demenz ist nur eine von vielen Möglichkeiten. Ein Nachlassen der Merkfähigkeit ist deshalb keinesfalls mit der Diagnose Alzheimer-Demenz gleichzusetzen. Es sollte aber zum Anlass genommen werden, den Arzt aufzusuchen, um zu klären, ob überhaupt eine Störung vorliegt, welche Ursache sie hat und sie gegebenenfalls zu behandeln.

Um nur wenige Beispiele zu nennen, können z.B. Ablagerungen in Blutgefäßen, die das Gehirn versorgen, schlechte Blutzuckerwerte, Störungen der Elektrolyte (wie zum Beispiel krankhafte Veränderungen der Natrium- oder Kaliumkonzentration), Vitaminmangel, Schilddrüsen- und Nierenerkrankungen, psychische Verstimmung, Depressionen, Stress, Schlafstörungen und Suchterkrankungen die Merkfähigkeit beeinträchtigen, ohne dass eine Alzheimer-Erkrankung vorläge. Auch eine Parkinson-Erkrankung oder ein Normaldruckhydrozephalus („Wasserkopf“) können ähnliche Symptome wie eine Demenz hervorrufen. Eine entsprechende Behandlung kann die Gedächtnisfunktionen unter Umständen wieder verbessern. Davon abgesehen nimmt die geistige Leistungsfähigkeit in gewissem Ausmaß auch mit dem Alter ab.

Aus diesem Grund wird der Arzt bzw. ein spezialisierter Facharzt zunächst eine Reihe von psychischen Tests durchführen, um die geistige Leistungsfähigkeit und die vorliegenden Einschränkungen genau zu erfassen. Zusätzlich wird er eine vollständige körperliche Untersuchung vornehmen, um mögliche Ursachen der Beschwerden aufzuspüren. In der Regel werden dabei auch apparative Verfahren, wie z.B. die Untersuchung des Gehirns mit Kernspintomografie oder Computertomografie (MRT oder CT) oder die Ultraschalluntersuchung von Blutgefäßen, zum Einsatz kommen. Auch Blutuntersuchungen werden selbstverständlich erfolgen. Wenn die Krankheitsgeschichte, der körperliche Befund oder andere Zeichen auffällig sind, ist unter Umständen auch eine Rückenmarkspunktion (Liquoruntersuchung) erforderlich, z. B. um entzündliche Gehirnerkrankungen auszuschließen.

Die Diagnose Alzheimer kann - von seltenen erblichen Formen der Erkrankung abgesehen - streng genommen nur durch die Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Gehirn gesichert werden. Ein Eingriff, der bei Lebenden in aller Regel vermieden wird. Die Diagnosesicherung erfolgt daher üblicherweise in Form einer Ausschlussdiagnostik, d.h. eine Erkrankung an Alzheimer gilt erst dann als hinreichend gesichert, wenn sämtliche anderen Ursachen der geschilderten Beschwerden ausgeschlossen sind. Weitere Tests und Untersuchungen dienen dann dazu, den Verlauf der Erkrankung und den Erfolg der Behandlung zu beurteilen.


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN); Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.): Diagnose- und Behandlungsleitlinie DemenzReihe: Interdisziplinäre S3-Praxisleitlinien, Band 0, 1st Edition, Springer Medizin Verlag 2010
Autor: Kathrin Sommer / Letzte Überarbeitung: Redaktion SpringerGesundheit
Stand: Nov 17, 2010


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